Plakataktion zum Thema Abstandhalten – Autofahrende in der Pflicht

(wS/fr) Freudenberg 13.07.2023 | Abstand halten! Seit 2020 ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt, dass Autofahrende gegenüber Radfahrenden beim Überholvorgang innerorts 1,50 Meter und außerhalb  der Ortschaft 2,00 Meter Mindestabstand halten müssen. Um diese Regelung bekannter zu  machen, werden auf Initiative der Landesverkehrswacht NRW in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag 4.200 Plakate in ganz Nordrhein-Westfalen auf- gehängt.
Die Stadt Freudenberg unterstützt diese Aktion aktiv vor Ort und hat insgesamt 10 Plakate innerhalb des Stadtgebietes angebracht, die die Autofahrenden daran erinnern sollen, einen  ausreichenden Abstand beim Überholen einzuhalten und sich den schwächeren Verkehrsteilnehmenden gegenüber fair zu verhalten.

Bürgermeisterin Nicole Reschke ist selbst oft mit dem Fahrrad unterwegs und kann aus eigener Erfahrung sagen, wie oft der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird. Sie appelliert daher an alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind, Rücksicht aufeinander zu nehmen:
„Jedes Plakat, das erfolgreich dafür wirbt, den Abstand einzuhalten, ist ein Gewinn für die  Verkehrssicherheit.“
Insbesondere, wenn Kinder unterwegs sind oder Fahrräder mit Anhänger, gilt es denn Mindestabstand von 2,00 Metern auch innerorts einzuhalten. Lässt es die Breite der Straße nicht  zu, den Abstand einzuhalten, darf nicht überholt werden.

Ziel der Aktion ist es, die Radverkehrssicherheit zu fördern und das Sicherheitsgefühl, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, im Straßenverkehr zu verbessern.

Foto: Stadt Freudenberg

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