Förderung für den Erhalt regionaltypischer ländlicher Privatgebäude

(wS/hi) Hilchenbach 26.02.2024 | Auch in diesem Jahr sind private Förderungen für die Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz möglich. Angesprochen sind unter anderem Besitzerinnen und Besitzer privater Wohngebäude. Die Antragsfrist endet am 15. April.

Bei der Förderung im Rahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums, die das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz aufgesetzt hat, geht es um die Sanierung von äußerlich sichtbaren Gebäudeteilen an privaten Bestandsgebäuden. So soll regionaltypische ländliche Bausubstanz, beispielsweise alte Fachwerkhäuser, langfristig erhalten und der dörfliche Charakter gesichert werden.

Der Zuschuss beträgt 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 50.000 Euro. Mit der Maßnahme darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt zwölf Jahre. Eine gleichzeitige Bezuschussung aus öffentlichen Programmen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union ist nicht möglich.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: ein Angebot je Gewerk, ein Auszug aus der Flurkarte, ein Lageplan, Fotos vom Ist-Zustand, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung in Form einer eidesstattlichen Erklärung, eines Kontoauszugs, einer Bankbestätigung oder einer Darlehenszusage sowie eine Stellungnahme der Stadt Hilchenbach zum geplanten Vorhaben.
Weitere Informationen gibt die für das Fördermanagement zuständige Mitarbeiterin der Stadt Hilchenbach Verena Hof-Freudenberg.

Sie ist erreichbar per E-Mail an v.hof-freudenberg@hilchenbach.de oder unter Telefon 02733/288-260.

 

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