Hinweise der Stadtverwaltung Siegen zur Europawahl 2024

(wS/si) Siegen 23.04.2024 |

Europawahl 2024:
Informationen zu Wahlberechtigung und Wählerverzeichnis

Am 9. Juni 2024 findet die 10. Wahl zum Europäischen Parlament statt. Dazu laufen im Siegener Rathaus aktuell die Vorbereitungen. Im Zusammenhang mit der Europawahl gibt die Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu den Themen Wahlberechtigung und Eintragung ins Wählerverzeichnis, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Cyber-Angriffs im vergangenen Jahr:

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind. Zum ersten Mal können bei einer Europawahl bereits alle Personen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dafür müssen diese jedoch seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis
Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dabei sind bei der Europawahl für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Personen mit europäischer Staatsbürgerschaft einige Unterschiede zu berücksichtigen.

Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 28. April 2024 in Siegen gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen.

Personen, die nach dem 28. April 2024 innerhalb von Siegen umziehen oder neu nach Siegen ziehen, müssen abhängig vom Termin der An- bzw. Ummeldung folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:

Wer sich ab dem 29. April 2024 innerhalb Siegens ummeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks der bisherigen Wohnung eingetragen und kann am Wahltag nur dort wählen. Soll in dem neuen Wahlbezirk gewählt werden, können bis zum 7. Juni 2024 (18.00 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein kann in jedem Wahllokal in Siegen gewählt werden.

Wer zwischen dem 29. April und dem 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Siegen zieht und hier wählen möchte, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleibt man im Wählerverzeichnis des letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 postalisch bei der Stadt Siegen eingehen. Auf das Antragserfordernis wird im Bürgerbüro bei der Anmeldung hingewiesen; den entsprechenden Antrag kann man dort auch mitnehmen.

Personen, die ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, bleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Es kann dann entweder durch Briefwahl oder vor Ort gewählt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die nach Siegen gezogen sind und aufgrund des Cyber-Angriffs auf die SIT und der damit verbundenen Schließungszeit der Bürgerbüros ihre Anmeldung noch nicht erledigt haben, sollten dies zeitnah nachholen. Sollte hierfür aufgrund von Wartezeiten ein Termin erst nach dem 19. Mai 2024 verfügbar sein, wird um baldige telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer (0271) 404-1111 mit dem Hinweis auf den „Zuzug von außerhalb der Gemeinde Siegen“ gebeten. Bürgerinnen und Bürger erhalten dann einen zeitnahen Sondertermin, um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sicherstellen zu können.

Personen mit europäischer Staatsbürgerschaft

In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürgerinnen und -bürger), können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Jede Person darf jedoch nur einmal wählen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei einer Europawahl seit 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden, ohne dass sie zwischenzeitlichen ins Ausland weggezogen sind und bis zum Stichtag, dem 28. April 2024, ihren Hauptwohnsitz in Siegen gemeldet haben, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und müssen nichts weiter tun, um in Siegen zu wählen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die, bisher nicht in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, aber in Siegen wählen möchten, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Das gilt auch, wenn man zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 im Rathaus Siegen (Markt 2, 57072 Siegen) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Das Antragsformular kann als PDF-Datei auf www.siegen-stadt.de im Bereich „Europawahl 2024“ heruntergeladen werden. Er enthält außerdem ein Merkblatt mit Ausfüllhilfen. Gedruckte Antragsformulare sind außerdem bei der Stadt Siegen, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen erhältlich.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Bei Umzügen innerhalb der Gemeinde und von außerhalb in das Gemeindegebiet Siegens gelten in diesem Fall die gleichen Voraussetzungen und Fristen für die Anmeldung im Bürgerbüro wie bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger im Ausland

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können wählen. Wer jedoch nicht in Deutschland gemeldet ist, wird nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Um an Europawahlen teilnehmen zu können, müssen Betroffene daher ebenfalls einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Auch hier gilt es die Antragsfrist (19. Mai 2024) einzuhalten.

Deutsche, die sich nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs oder Auslandsjahr – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch eine Briefwahl ausüben.

 

 

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