Abschiebung wirft Fragen auf: Junge Frau mit geistiger Beeinträchtigung nach Serbien abgeschoben – Kritik der Linken-Kreistagsfraktion an Vorgehen der Ausländerbehörde in Siegen-Wittgenstein

(wS/dl) Siegen 02.04.2025 | Für Empörung sorgt derzeit ein Fall aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein:
Eine 18-jährige Frau mit geistiger Beeinträchtigung wurde Ende März 2025 unter fragwürdigen Umständen nach Serbien abgeschoben. Die Kreistagsfraktion der Linken kritisiert die Abschiebung scharf und fordert Aufklärung.

Laut einer offiziellen Anfrage der Fraktion für den Kreistag an den Landrat Andreas Müller (SPD) wurde die junge Frau am 27. März 2025, nur wenige Tage nach ihrem 18. Geburtstag, bei einem Termin in der Kreisausländerbehörde im Siegener Kreishaus festgenommen. Eigentlich wollte sie dort ihre Duldung verlängern lassen. Stattdessen kam es zur Festnahme – und nur wenige Stunden später zur Abschiebung nach Serbien.
Die Maßnahme wurde offenbar vor den Augen ihrer früheren Vormünderin vom Jugendamt vollzogen.

Die Kreistagsfraktion Die Linke bezeichnet das Vorgehen als „rechtlich fragwürdig und moralisch verwerflich“. Insbesondere angesichts der bekannten geistigen Beeinträchtigung der jungen Frau sei die Maßnahme aus Sicht der Partei nicht zu rechtfertigen. Die Frau lebte bis zu ihrer Abschiebung in einer Intensivwohngruppe in Freudenberg und wurde vom Kreisjugendamt sowie dem Verein für soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen (VAKS) betreut.

Ein weiterer brisanter Aspekt: Die Frau soll in derselben Woche einen Beratungstermin mit ihrer Anwältin gehabt haben, bei dem es auch um ein ausstehendes ärztliches Gutachten zur Untermauerung eines Bleiberechtsantrags ging. Die Abschiebung kam daher selbst für die Rechtsbeistände überraschend. Ob die Behörde vor der Abschiebung überhaupt eine individuelle Prüfung auf ein mögliches Abschiebungsverbot aufgrund der Behinderung vorgenommen hat, ist derzeit unklar.

„Diese Frau hätte Schutz gebraucht – und bekam stattdessen die Härte eines Systems zu spüren, das scheinbar zunehmend gegenüber Schwächeren versagt“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Die Fraktion verweist zudem auf gesetzliche Vorschriften, wonach insbesondere bei psychischen oder geistigen Erkrankungen vor einer Abschiebung besondere Prüfpflichten bestehen.

Die Linke fordert nun eine umfassende Stellungnahme der Kreisausländerbehörde, eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge sowie eine Rückkehroption für die abgeschobene junge Frau. Das Verhalten der Behörde sei eine „moralische Bankrotterklärung“, so der Fraktionsvorsitzende Ullrich-Eberhardt Georgi und Geschäftsführer Ingo Langenbach in ihrer gemeinsamen Erklärung.

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