„Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin!“

wS/ksw   Siegen – Wittgenstein  – Habe ich Kündigungsschutz? Steht mir Erholungsurlaub zu? Wird mein Lohn im Krankheitsfall weitergezahlt? Welche Rechte habe ich bei einer Schwangerschaft? Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben aus? – „Das sind nur einige der Fragen, die immer wieder in Zusammenhang mit Mini- oder 400-Euro-Jobs gestellt werden“, so die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Siegen-Wittgenstein. „Darum haben wir uns entschlossen, erneut eine Infobroschüre herauszugeben, die Antworten auf Fragen rund um das Thema der geringfügigen Beschäftigung gibt. Die Auflage, die bereits vor vier Jahren von uns veröffentlicht wurde, war innerhalb von kürzester Zeit vergriffen. Ein Zeichen dafür, dass Informationsbedarf besteht.“

Die Broschüre „Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin“ klärt nicht nur über Rechte und Pflichten von geringfügig Beschäftigten auf, sondern enthält auch Adressen zahlreicher Institutionen, die weitere Informationen zu Mini-Jobs bereithalten.

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 7 Millionen Arbeitsverhältnisse auf 400-Euro-Basis. Vorwiegend sind es Frauen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. „Als Gleichstellungsbeauftragte favorisieren wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, mit denen die Menschen ihre eigene Existenz sichern können. Das ist mit einem Minijob nicht möglich. Für manche stellt der 400 Euro-Job aber auch ein Sprungbrett in eine spätere Vollzeitbeschäftigung dar. In jedem Fall halten wir es für wichtig, dass diejenigen, die einen Mini-Job haben, gut über ihre Rechte und Pflichten informiert sind“, so Martina Böttcher, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Siegen-Wittgenstein,  für die Arbeitsgemeinschaft.

Die Broschüre „Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin!“ ist bei allen Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Gemeinden und des Kreises kostenlos erhältlich und liegt in den Rathäusern und Bürgerbüros zum Mitnehmen aus.

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