Uferrandstreifen – Wichtig für intakte Fließgewässer und Artenvielfalt

wS/ksw  Siegen-Wittgenstein –  Nun blüht er wieder, der blaue Eisenhut (lat. Aconitum napellus), eine charakteristische Pflanzenart der ungenutzten Uferrandstreifen an der Eder und einigen anderen Bachläufen. Leider sind diese in der Regel blütenreichen Uferrandstreifen, die einen besonderen Reiz für das menschliche Auge bieten, durch Intensivierung der Landschaftsnutzung auch im Kreis Siegen-Wittgenstein selten geworden.

 

Uferrandstreifen sind als Übergangsbereich zwischen Gewässer- und Landfläche von besonderer ökologischer Bedeutung für die Qualität des Gewässers und stellen ein wichtiges Vernetzungselement im Biotopverbund sowie einen Wanderungs- und Ausbreitungskorridor für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Innerhalb der intensiv genutzten Landschaft kommt den Uferrandstreifen auch im Kreisgebiet eine zentrale Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Gewässerfunktionen zu. Hierzu gehören Filter- und Pufferfunktionen, der Uferschutz und die Vorbeugung von Erosionsschäden.

 

Die Wiedereinrichtung bzw. die Entwicklung und Pflege bestehender Uferrandstreifen gehört daher zu den Hauptschwerpunkten eines aktiven Gewässerschutzes bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und bei Naturschutzprojekten durch Kommunen, Wasser- und Naturschutzbehörden. Die Uferrandzone schafft darüber hinaus Lebensräume, die Nahrung bereitstellen und als Schutz- und Rastraum dienen sowie Nist- und Brutplätze bieten. Durch unterbleibende Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wird dem Bachlauf eine uneingeschränkte Eigendynamik innerhalb des Gewässerrandstreifens ermöglicht.

 

Gewässerrandstreifen sollten dementsprechend mit einer standortgerechten Vegetation und gewässertypischen Gehölzen ausgestattet und je nach Gewässer mindestens 5 – 15 m breit sein. Bereits drei bis fünf Meter breite Uferstreifen entlang von Fließgewässern wirken als Puffer und eignen sich als linienartige Verbindungselemente.

 

Leider muss jedoch auch in vielen Naturschutzgebieten des Kreisgebietes festgestellt werden, dass die vorgeschriebenen Uferrandstreifen an Gewässern nicht eingehalten werden. Die Kreisverwaltung bittet daher alle in der freien Landschaft tätigen Personen, Grundstückseigentümer und Landwirte, die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Ergänzend weist die Untere Landschaftsbehörde darauf hin, dass neu geplante und angelegte Uferrandstreifen unter Umständen auch als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft Verwendung finden können, wenn sie dauerhaft erhalten bleiben. Naturnah gestaltete Uferrandstreifen entfalten schon nach einigen Monaten, meist schon nach der ersten Vegetationsperiode, ihre positive Wirkung für das Gewässer.

Dann sollte es sicherlich auch in den kommenden Sommern möglich sein, den blau blühenden Eisenhut und blütenreiche Ufersäume – als Indikator für eine intakte Gewässer- und attraktive Erholungslandschaft – zu entdecken.

 

Informationen zu Ufer- bzw. Gewässerrandstreifen können bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung (Telefon 0271 333-0), der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein (Telefon 02753 598330) sowie bei der Landwirtschaftskammer – Kreisstelle Siegen-Wittgenstein (Telefon 02753 59400) erfragt werden.

Der blau blühende Eisenhut, eine Charakterart der ungenutzten Uferrandstreifen an der Eder mit hohem Reiz für das Landschaftserleben und den Tourismus.

Foto (Peter Fasel)
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