Neues Gesetz „BQFG“ bietet Chancen

wS/ihk Siegen – Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, kurz BQFG genannt, eröffnet im Ausland geborenen Mitbürgern zukünftig die Möglichkeit, sich ihre dort erworbenen beruflichen Qualifikationen als gleichwertig mit den in der Bundesrepublik geltenden Berufen anerkennen zu lassen. „Mittel- und langfristig dürfte dies den betrieblichen Personalabteilungen erheblich nutzen. Sie werden deutlich besser abschätzen können, über welche Qualifikationen die Bewerber aus dem Ausland tatsächlich verfügen“, betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Franz J. Mockenhaupt in einem Pressegespräch, bei dem die IHK die zentralen Zielsetzungen des BQFG, die Umsetzungsstrukturen vor Ort sowie den Geltungsrahmen des Gesetzes umriss. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes bestehe darin, die im Ausland erworbenen Qualifikationspotentiale noch effektiver in das Wirtschaftsleben einzubringen. Mockenhaupt: „Dieses Gesetz stellt einen lang überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar, zumal hierdurch ein wichtiges Zeichen gesetzt wird, dass ausländische Mitbürger in der Bundesrepublik willkommen sind.“ Der Bundesrat habe dem Gesetzentwurf Anfang November zugestimmt. Es sei damit zu rechnen, dass das Gesetz im Frühjahr in Kraft trete, voraussichtlich zum 1. März. Seit mehreren Monaten sei die IHK Siegen dabei, im Vorfeld die Weichen für eine effektive Umsetzung des Gesetzes zu stellen.

Wie dies im Einzelnen erfolgte und was bei der konkreten Antragstellung durch potentiell Betroffene zu beachten ist, machte IHK-Geschäftsführer Klaus Gräbener deutlich. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten Anträge von Personen gestellt werden, die über einen im Ausland erworbenen und dort öffentlich anerkannten beruflichen Bildungsabschluss verfügten. Hierzu müssten Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Nach einer einjährigen Übergangsfrist müsse dann jeweils innerhalb von drei Monaten über die entsprechenden Anträge entschieden werden. Das Gesetz lege fest, dass zukünftig der Inhalt und die Qualität der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen entscheidend sei, nicht jedoch die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft einzelner Personen. Die Kammern seien allerdings grundsätzlich nur für berufliche Bildungsabschlüsse aus der dualen Aus- und Weiterbildung verantwortlich, nicht jedoch für akademische Abschlüsse. Hinzu komme, dass das Gesetz nur für reglementierte Berufe gelte, für die der Bund verantwortlich sei. Gräbener: „Die Bundesländer sind jetzt gefordert, ergänzende gesetzliche Regelungen für die Berufe in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zu schaffen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beispielsweise Lehrer oder Erzieher mit ausländischen Abschlüssen weiterhin keine entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland finden.“

Franz J. Mockenhaupt wies darauf hin, dass man derzeit noch kein Gefühl dafür habe, wie stark das Gesetz in Anspruch genommen werde: „Hier fischen wir in gewisser Weise im Trüben.“ Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sich die potentielle Zielgruppe umfassend im Vorfeld der Antragstellung informiere. Hierfür stünden die Mitarbeiter der IHK Siegen jederzeit gerne zur Verfügung. Um eine bundesweit möglichst gleichförmige Umsetzung zu erreichen, hätten sich die Industrie- und Handelskammern dazu entschlossen, eine Zentralstelle in Nürnberg (FOSA / foreign skills approval) zu gründen, die mit der konkreten Feststellung der Gleichwertigkeit betraut werde.

Das Gesetz schaffe einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf ein Verfahren. Gebe es keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeiten und Kenntnisse sowie des Inhalts und der Dauer der im Ausland erworbenen Qualifikationen zu entsprechenden betrieblichen Ausbildungen im Inland, werde durch die Industrie- und Handelskammern ein Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Gebe es diese wesentlichen Unterschiede jedoch, seien die Kammern gehalten, in dem Ablehnungsbescheid die vorhandenen Qualifikationen darzustellen und die qualifikatorischen Lücken eingehend zu beschreiben. Klaus Gräbener: „Hierdurch will der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bestehende Defizite schnell durch entsprechende Nachqualifizierungen geschlossen werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass auch deren Finanzierung geklärt ist. Hieran mangelt es derzeit noch.“ Insgesamt ziele der Gesetzgeber darauf ab, dass Migranten ein zügiges Verfahren nach einheitlichen Kriterien durchlaufen könnten und ihnen zugleich sehr transparent gemacht werde, bei welchen Inhalten die notwendigen Nachqualifizierungen einsetzen müssten. 

 


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