HaLT-Servicepaket gegen Alkoholexzesse von Jugendlichen

wS/ksw – Siegen-Wittgenstein – Kreis hilft Veranstaltern von nicht-kommerziellen Festen und Feiern Jugendschutz umzusetzen  – – –  Feiern ohne Exzesse – die Bewahrung von Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch ist eines der zentralen Themen, die sich der Kreis Siegen-Wittgenstein auf die Fahnen geschrieben hat. Mit zahlreichen Initiativen und Aktionen betreibt der Kreis Aufklärung und betreut Jugendliche, die über die Strenge geschlagen haben. Jetzt bietet die Fachstelle für Suchtprävention des Kreises ein Infopaket für Veranstalter von nicht-kommerziellen Festen, um sie dabei zu unterstützen im Sinne des Jugendschutzes Alkoholexzesse zu vermeiden.

Schöne Feste zu feiern und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zur Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche einzuhalten, ist manchmal nicht einfach und verlangt eine Menge von den meist ehrenamtlichen Helfern. Und es klappt auch nicht immer – das haben leider einige Beispiele in der Vergangenheit gezeigt“, sagt Volker Schneider von der Fachstelle für Suchtprävention.

Um es den Vereinen und nicht-kommerziellen Festveranstaltern künftig einfacher zu machen, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, hat die Fachstelle für Suchtprävention des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt gemeinsam mit den Jugendschutzfachkräften von Stadt und Kreis ein Servicepaket für Festveranstalter zusammengestellt. Die kostenlosen Materialien sind ein Bestandteil des HaLT-Projektes. Das verfolgt das Ziel, Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu ermuntern und letztlich insgesamt den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zu verringern.

Durch das Halt-Projekt haben wir eine gute Möglichkeit geschaffen, Kinder und Jugendliche zu beraten, die aufgrund ihres Alkoholkonsums in die Kinderklinik eingeliefert worden sind“, erklärt Projektleiter Schneider. „Mit den vorliegenden Materialien wollen wir gemeinsam mit Festveranstaltern bereits im Vorfeld aktiv werden, um alkoholbedingten Vorfälle von vorneherein zu vermeiden. Hier sind die Festveranstaltungen zum Beispiel im Vereinsrahmen eine gute Gelegenheit zu demonstrieren, wie es gelingen kann, schön zu feiern und trotzdem den Jugendschutz im Sinne der jungen Leute einzuhalten.“

Es geht uns als Projektverantwortlichen nicht darum, Alkohol generell zu verbieten“, unterstreicht Henning Setzer, zuständiger Dezernent für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt bei der Vorstellung der Materialien, „sondern um einen sinnvollen und verantwortlichen Umgang mit alkoholischen Getränken. Die Jugendschutzgesetze setzten dafür den Rahmen. Es soll gerne gefeiert werden, aber immer mit einem verantwortungsvollen Blick auf Kinder und Jugendliche.“

Mit dem Servicepaket können die Festveranstalter im Kreisgebiet Plakate bekommen, die auf die Regelungen zur Alkoholabgabe hinweisen. Zudem werden Kontrollbändchen, mit denen die jugendlichen Besucher gekennzeichnet werden können, zur Verfügung gestellt. „Damit erübrigt sich das dauernde Nachfragen nach dem Alter, um die Bestimmungen zur Alkoholabgabe einzuhalten“ erläutert Bahman Pournazari, Jugendschutzfachkraft des Kreises. Alterskontrollscheiben, mit denen sich schnell die Altersgrenzen ausrechnen lassen, komplettieren das Angebot.

Nicht-kommerzielle Veranstalter können die Servicepakete gerne kostenlos bei Volker Schneider (Telefon: 0271 333-2717, E-Mail: v.schneider@siegen-wittgenstein.de) von der Fachstelle für Suchtprävention oder bei Bahman Pournazari (Telefon: 0271 333-1374, E-Mail: b.pournazari@siegen-wittgenstein) vom Jugendschutz anfordern. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter des Kreises und die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden für weitere Fragen zur Verfügung.

Bildunterschrift:

Plakate, Infobroschüren, Kontrollbändchen und ein Altersrechner gehören zum HaLT-Servicepaket für Veranstalter von nicht-kommerziellen Festen.

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