Kindertagesstätten: Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren geht weiter!

wS/pss – Siegen-Wittgenstein – Sperriger Name, wichtiges Thema: Beginnend mit dem Jugendhilfeausschuss am 14. Februar wird die die Vorlage „Fortschreibung des Tagesstättenbedarfsplans für den Zeitraum 01.08.2012 – 31.07.2013 (Kindergartenjahr 2012/2013) – Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege“ beraten. Weitere Station der politischen Beratung ist der Haupt- und Finanzausschuss am 15. Februar, bevor der Rat in seiner Sitzung am 29. Februar ein endgültiges Votum zu der Vorlage des Jugendamtes gibt.

Wesentliche Eckpunkte des umfangreichen Papiers sind die folgenden:

Von den 61 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Siegen werden zum

1. August 2012 (Start Kindergartenjahr 2012/13) in 54 Einrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut werden können. Im Stadtgebiet werden 2.501 Plätze für Kinder von drei Jahren und älter angeboten. Dazu kommen 502 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Einschließlich der in Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren wird damit 30% der Kinder unter drei Jahren in Siegen eine Betreuung angeboten. Das Angebot an Plätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren ist in Siegen damit fast doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt NRW.

In der Gruppe der Kinder unter drei Jahren werden überwiegend Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren betreut. Auf die Zweijährigen bezogen bedeutet dies: bereits rund 45 % aller 2 bis 3 jährigen Kinder werden in einer Siegener Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut. Aber auch die Zahl der betreuten Kinder unter 2 Jahren steigt.

Die Kinder werden im Umfang von 25, 35 oder 45 Wochenstunden betreut.

Bauliche Erfordernisse

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zum 1. August 2008

wurden in Übereinkunft mit den jeweiligen Trägern in den vergangenen Kindergartenjahren 220 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet. Dazu waren teilweise umfassende bauliche Maßnahmen notwendig. Auch im Jahr 2012 und in den Folgejahren sind weitere umfassende Baumaßnahmen geplant. Der Rat der Stadt Siegen hatte seinerzeit die Verwaltung beauftragt, mindestens eine Ausbauquote von 35% in der Stadt Siegen umzusetzen. Fachleute gehen inzwischen davon aus, dass eine Quote von 50% in den Städten umzusetzen ist, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in 2013 zu gewährleisten. Daher bedarf es in Siegen auch in Zukunft weiterer Anstrengungen, um das Angebot weiter auszubauen.

Jugendamtselternbeirat

Durch das erste KiBiz-Änderungsgesetzes (in Kraft seit 1. August 2011) wurde die Mitwirkung der Eltern im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Geregelt ist jetzt, dass sich die Kita-Elternbeiräte auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Eltern-Beiräten, also dem Jugendamtselternbeirat, zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten können.

Die neue gesetzliche Regelung wurde zum Anlass genommen, am 11. Oktober 2012 in den Ratssaal der Stadt einzuladen. Anwesend waren 46 gewählte Elternvertreter. Aus diesen wurden 10 Personen in den Jugendamtselternbeirat gewählt. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll die Elternmitwirkung und die Transparenz der Arbeit der Kindertageseinrichtungen erhöht und somit das Vertrauen der Eltern als wichtige Voraussetzung für gelingende Zusammenarbeit gestärkt werden.

Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung

(Integrative Erziehung mit dem Ziel der Inklusion)

Mit Beginn des Kindergartenjahres werden voraussichtlich 100 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder in 40 Siegener Kindertageseinrichtungen einzelintegrativ betreut. Die Auswahl, welche Einrichtungen integrativ arbeiten, erfolgt zum einen durch den Bedarf, das ist die Elternnachfrage nach Plätzen für Kinder mit Behinderung, zum anderen muss die gewünschte Einrichtung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung entsprechende Voraussetzungen bereitstellen (z.B. Räumlichkeiten, Fachpersonal) und die Aufnahme mit dem Jugendamt abgesprochen sein.

Tagespflege – inzwischen auch ‚öffentlich‘

Tagespflege im privaten Raum bedeutet, die Tagespflegepersonen betreuen die Kinder entweder in ihrer eigenen Wohnung oder im zu Hause der Kinder. Ergänzend dazu wurde in Siegen bereits 2009 das Modell der Tagespflege im öffentlichen Raum entwickelt: An fünf Standorten im Stadtgebiet wurden Einrichtungen für Kinder in Tagespflege (KiTS) mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Tagespflegepersonen / Erzieherinnen) geschaffen, in denen ausschließlich Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

Mit dem Konzept der öffentlichen Kindertagespflege ist eine weitere Professionalisierung erreicht worden. Die beschäftigten Kindertagespflegepersonen verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Qualifizierung zur zertifizierten Tagespflegeperson nach den Richtlinien des Tagesmütterbundesverbandes. Für die Durchführung der Qualifizierung wurde dem Familienbüro der Stadt Siegen in 2010 das Gütesiegel des BMFSFJ, der Bundesagentur für Arbeit und dem Land NRW erteilt.

Fragen zum Thema Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege beantwortet das Jugendamt der Stadt Siegen. Hier erhalten Interessierte auch Beratung zu freien Plätzen und zu den jeweiligen Angeboten und Öffnungszeiten.

 

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