Wenn der Staat erbt Die zwei Gesichter des Erbens

wS/bra  –  Arnsberg  –  25.04.2012  – Das Jahr 2012 begann für die Bezirksregierung Arnsberg mit einem außergewöhnlichen und erfreulichen Erbfall. 1,2 Millionen Euro flossen aus einem Nachlass an die Bezirksregierung Arnsberg bzw. das Land Nordrhein-Westfalen. Erben für das Vermögen konnten auch nach einer zweijährigen Recherche nicht ermittelt werden, so dass der Staat die außergewöhnliche Summe zu seinen Gunsten verbuchen konnte.

Ein solcher Fall ist jedoch die Ausnahme. Es wird in letzter Zeit zwar häufig darauf hingewiesen, dass derzeit in Deutschland eine Generation von Erben in den Genuss großer Vermögen gelangt. Erbschaften werden inzwischen jedoch auch vermehrt ausgeschlagen, wenn sie mit Schulden belastet sind. In anderen Fällen gibt es erst gar keine Erben für Immobilien oder anderes Vermögen – ein Kennzeichen einer Gesellschaft mit einem hohen Anteil alter Menschen, die keine lebenden Angehörigen haben. In all diesen Fällen tritt der Staat mit allen Rechten aber auch Pflichten und Belastungen als Erbe auf. In Nordrhein-Westfalen nehmen diese Aufgabe die Bezirksregierungen wahr.

In den letzten Jahren waren bei der Bezirksregierung Arnsberg jährlich ca. 180 Fälle zu bearbeiten. Im Jahr 2011 ist die Fallzahl um ca. 37 % gestiegen, so dass am Ende des Jahres 246 neue Fälle durch vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betreuen waren.

In den kommenden Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Fälle auszugehen.

Sofern der Fiskus Immobilien bzw. Grundstücke erbt, ist ein zeitnaher und möglichst Gewinn bringender Verkauf der Liegenschaften das Ziel. Ein Verkauf erfolgt durch die Bezirksregierung, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) oder durch von der Bezirksregierung beauftragte Immobilienmakler. Die Objekte befinden sich teilweise verstreut in ganz Deutschland. Bei einem Teil gestaltet sich die Vermarktung nicht nur schwierig, sondern auch sehr zeitintensiv. Verwahrloste Gebäude, belastete Grundstücke etc. machen die Immobilien häufig nahezu unverkäuflich.

Bis zur Veräußerung der Objekte liegt die Verkehrssicherungspflicht für die jeweiligen Liegenschaften bei der Bezirksregierung. Um mögliche Gefahrenquellen auszuschließen, wird mit den örtlichen Ordnungsbehörden eine Besichtigung vorgenommen. So können Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr festgelegt werden, wie z.B. die Errichtung von Bauzäunen, um das unbefugte und ungesicherte Betreten der Grundstücke zu verhindern. Speziell in den Wintermonaten muss die Streu- und Schneeräumpflicht für die Liegenschaften sichergestellt sein. All die damit verbundenen Ausgaben sind natürlich auch dann zu leisten, wenn der Nachlass nicht werthaltig ist, oder nicht mit Gewinn veräußert werden kann.

Im abgelaufenen Jahr standen den Einnahmen von knapp 800.000,- Euro Ausgaben von ca. 250.000,- Euro gegenüber, wobei die Ausgaben nicht die Personalkosten enthalten.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]