Zoll-Bilanz: 2011 erfolgreich gegen Marken- und Produktpiraterie

wS/do  –  Hauptzollamt Dortmund  –  25.04.2012  –  Der 26. April, der internationale Tag des geistigen Eigentums, steht auch für den Kampf der deutschen Zöllnerinnen und Zöllner, die Hand in Hand mit den Unternehmen gegen eine besondere Form der internationalen Wirtschaftskriminalität, die Marken- und Produktpiraterie, vorgehen.

Mit seiner täglichen Arbeit leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zum Schutz

ehrlicher Unternehmen, die viel Geld in Innovation und Produktentwicklung stecken, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch billige Fälschungen gefährdet sind, und von Verbrauchern, die oft gefährliche, weil außerhalb jeder Überwachung produzierte, Waren erhalten.

Fälscher haben weiter Konjunktur

Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse ohne die Kosten und das unternehmerische Risiko zu tragen. Gefälscht wurde und wird weiter alles was nachgefragt wird.

Im vergangenen Jahr hat der Zoll in knapp 24.000 Fällen (annähernd wie 2010) gefälschte Waren im Wert von über 80 Mio. Euro (2010: 95 Mio.) an den Grenzen gestoppt. An der Spitze der „Hitliste“ der Länder, aus denen die Fälschungen kommen, stehen wie seit Jahren mit einem 75 Prozent-Anteil die Volksrepublik China und Hong Kong. Am häufigsten stellten die Zöllnerinnen und Zöllner bei ihren Kontrollen im vergangenen Jahr persönliches Zubehör wie Taschen, Sonnenbrillen, Uhren, Schmuck sowie Schuhe und Bekleidung sicher (insgesamt rund 64 Prozent).

Gefährlicher, aber zum Glück weniger häufig, sind Fälschungen von Zubehör und Bauteilen im Elektro- und Elektronikbereich (8 %), vor allem wenn zusätzlich Verstöße gegen grundlegende Bestimmungen der Produktsicherheit oder technischer Sicherheitsstandards festgestellt werden, sowie Arzneimittelplagiate (4 %). Das gilt auch für gefälschte Nahrungsmittel und Getränke, die immerhin noch ein Prozent ausmachen.

67 % aller Fälschungen konnte der Zoll bei Kontrollen im Post- und Kurierverkehr dem Markt entziehen. Über 30 % der Rechte verletzenden Waren erreichten Deutschland im vergangenen Jahr auf dem Luftweg. Hier waren es 2010 noch 5.864 Aufgriffe, 2011 knapp 7.300. Die Entwicklung ist auf das veränderte Käuferverhalten zurückzuführen. Wie beim legalen Warenangebot bestellten die Verbraucherinnen und Verbraucher vermehrt im Internet, was sich auf die Sicherstellungszahlen des Zolls auswirkte.

Die detaillierte Jahresstatistik 2011 liegt an und ist unter www.zoll.de (Presse-Rubrik unter „Zahlen, Daten, Fakten“) abrufbar.

Urlaubsschnäppchen?

Von der Markenuhr über die Designerhandtasche bis hin zur Luxussonnenbrille: Urlauber in Einkaufslaune bekommen gerade im Ausland oft angebliche Markenprodukte zu verdächtig niedrigen Preisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele Schnäppchen entpuppen sich schnell als billige Fälschung. Aus dem scheinbar günstigen Urlaubssouvenir wird eine enttäuschende Nachbildung, die sie ja auch ist, die aber nicht einmal den „günstigen Preis“ wert ist. Manch ein vermeintliches Schnäppchen kann aufgrund unbekannter Inhaltsstoffe sogar die eigene Gesundheit gefährden – oder die von guten Freunden, denen man das falsche Souvenir aus dem Urlaub mitgebracht hat. Der Verbraucher sollte auch berücksichtigen, dass Fälscher ihre „Angestellten“, darunter vielleicht auch Kinder, bei der Herstellung von Fälschungen wohl kaum angemessen entlohnen und sich herzlich wenig Sorgen um deren Gesundheit machen.

Vorsicht Internetfalle!

Auch außerhalb des Urlaubs können dank des riesigen Warenangebots im Internet gefälschte Produkte schnell per Post nach Hause gelangen. Die virtuellen Märkte bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr nur einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen Marktplätzen gibt es auch im Internethandel schwarze Schafe. Das Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann sehr schnell seinen Glanz verlieren, nämlich dann, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Der Zoll beschlagnahmt die geschäftlich eingeführte Ware. Möglich sind zudem Schadensersatzforderungen des Originalherstellers. Deshalb rät der Zoll gerade auf virtuellen Marktplätzen zu gesundem Misstrauen. Klicken Sie im Zweifel lieber einmal mehr, um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden. Vielfach sind auf den Internetseiten der Rechtsinhaber Informationen enthalten, die den Verbrauchern helfen, Fälschungen bzw. verdächtige Angebote zu erkennen.

Zoll – Partner der Wirtschaft für fairen Wettbewerb

Geistige Eigentumsrechte (z. B. Marken, Geschmacksmuster, Patente) sind heute ein entscheidender Bestandteil des immateriellen Vermögens eines Unternehmens, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Diesen liegen Ideen zugrunde. Denn nur wer gute Ideen hat und in Forschung und Entwicklung investiert, kann sich von der breiten Masse abheben, erfolgreich sein Produkt verkaufen, Gewinne erwirtschaften, Arbeitsplätze anbieten und Löhne und Sozialleistungen bezahlen.

Gute Ideen rufen aber auch eine Vielzahl von Nachahmern und Trittbrettfahrern auf den Plan, die ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren wollen. Die OECD schätzt den weltweit jährlich durch Plagiate verursachten Schaden auf über 250 Mrd. US-Dollar. Wie viele Arbeitsplätze in hochindustrialisierten Ländern wie Deutschland durch Marken- und Produktpiraten verloren gehen, ist schwer zu beziffern. Seriöse Schätzungen gehen von mehreren Tausend jährlich aus.

Der Zoll steht den Unternehmen im Kampf gegen die illegalen Nachahmer als starker Partner zur Seite. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können bei der bundesweiten Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München das Tätigwerden der Zollbehörden beantragen. Auf den Internetseiten des Zolls unter www.zoll.de (Stichwort ZGR online) kann sich jeder Rechtsinhaber kostenfrei registrieren. Der Rechtsinhaber übermittelt alle relevanten Daten zu den Originalprodukten. Nach Bewilligung des Antrags können sämtliche Zollstellen in Deutschland über eine Datenbank auf diese Informationen zugreifen und Originalwaren von Mogelpackungen unterscheiden. Hat eine Zollstelle anhand der vorliegenden Informationen den Verdacht, dass Waren gefälscht sind, wird sie aktiv. Sie hält die Waren an und informiert den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts. Dieser hat dann die Möglichkeit, seine Rechte zivilrechtlich geltend zu machen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten zu lassen. Damit kann er verhindern, dass Fälschungen auf den europäischen Markt gelangen.

2011 arbeiteten über 800 Inhaber gewerblicher Schutzrechte mit der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz zusammen. Die in diesem Jahr aufgegriffenen Waren haben die Schutzrechte von knapp 400 Rechtsinhabern verletzt.

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