Olpe: Strafverfahren gegen 19jährigen aus Kirchhundem wegen Brandstiftung

wS/ag  Olpe   – 19.06.2012 – Das Amtsgericht Olpe – Jugendschöffengericht – hat heute einen 19jährigen aus Kirchhundem wegen Brandstiftung sowie schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht bestellte dem Verurteilten einen Bewährungshelfer. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem muss der Verurteilte 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Verurteilte ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Siegen vom 17.04.2012 wurde ihm zur Last gelegt, am 21.07.2010 und am 30.01.2012 zwei Brände in Kirchhundem-Marmecke gelegt zu haben. Damit habe er sich bei Löscheinsätzen die Aufmerksamkeit und Anerkennung seiner Feuerwehrkameraden verdienen und so für seinen Traumberuf als Berufsfeuerwehrmann qualifizieren wollen.

Am 21.07.2010 – zu diesem Zeitpunkt war der Verurteilte 17 Jahre alt – habe er sich auf das Gelände eines Bauernhofs begeben, wo er eine am Gebäude abgestellte Kunststoffkiste entzündet habe. Bei der Brandlegung sei er davon ausgegangen, dass das Feuer auch auf das Gebäude übergreifen werde. Nachdem er erkannt habe, dass die Kiste selbständig brenne, habe er sich vom Tatort entfernt, die Alarmierung abgewartet und sich später an den Löscharbeiten beteiligt. Bei dem Brand sei die Stall- und Lagerhalle des Gehöfts mitsamt den dort abgestellten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten völlig zerstört worden. Außerdem seien in dem Gebäude zwei Zuchtbullen verendet. Der Gesamtschaden betrage rund 500.000 €.

Am 30.01.2012 – zu diesem Zeitpunkt war der Verurteilte 19 Jahre alt – habe er die Werkstatthalle einer Schreinerwerkstatt in Brand gesetzt. Dazu habe er einen an der Wand abgestellten Müllbehälter aus Kunststoff angezündet. Wie erwartet habe das Feuer auf das Gebäude übergegriffen und dieses mitsamt Einrichtung vollständig zerstört. Der Sachschaden belaufe sich auf etwa 240.000 €. Außerdem habe einer der Eigentümer der Werkstatt einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und ein Feuerwehrkamerad sich eine Prellung des Sprunggelenks zugezogen.

Das Verfahren wurde heute in nichtöffentlicher Sitzung vor dem Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Olpe verhandelt. Dort legte der Verurteilte ein weitgehendes Geständnis ab. Außerdem vernahm das Gericht den Landwirt, den Mitinhaber der Schreinerwerkstatt und den verletzten Feuerwehrkameraden als Zeugen. Danach sah das Gericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Sondermann die angeklagten Taten in vollem Umfang als erwiesen an. Mit seinem Urteil entsprach es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte um eine milde Strafe gebeten.
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