Zoll prüft regionale Fleischwirtschaft

wS/do  –  Hauptzollamt Dortmund  –  09.07.2012  —  Verstöße erfreulich gering  —  Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung haben Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Dortmund die regionale Fleischwirtschaftsbranche überprüft.

In der Woche vom 25. – 30. Juni 2012 kontrollierten 34 Zöllner insgesamt 629 Personen und 58 Unternehmen im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, der sich vom Kreis Recklinghausen bis zum Kreis Siegen – Wittgenstein und vom Ennepe Ruhr Kreis bis zum Kreis Unna erstreckt. Im Focus standen fleischverarbeitende Betriebe wie etwa Metzgereien, Zerlegebetriebe, Feinkost- und Hofläden.

Ein Arbeitgeber hat gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung verstoßen und muss gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Zwei Arbeitnehmer haben gearbeitet, obwohl sie Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) erhielten, hier schließen sich weitere Prüfungen und bußgeldrechtliche Ermittlungen an.

Ein Arbeitnehmer führte nicht die erforderlichen Ausweispapiere mit.

„Erfreulicherweise wurden nur geringe Verstöße festgestellt. Das zeigt, dass die Schwarzarbeitskontrollen durch den Zoll Wirkung zeigen“, so Uwe Jungesblut, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Bild: Zoll

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