Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss – Verstoß gegen das BTM Gesetz

wS/ots Siegen / Freudenberg – 17.11.2012 – Im Rahmen der Verkehrskontrolle eines 36jährigen Pkw-Fahrers aus Drolshagen im Bereich des Hubertuswegs in Siegen am 16.11.2012, gegen 19:15 Uhr, ergaben sich Hinweise auf das Fahren unter Alkoholeinfluss und unter dem Einfluss berauschender Mittel. Weiterhin wurde festgestellt, dass der 36jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Im Rahmen der weiteren Durchsuchung wurden bei dem Beschuldigten und im Fahrzeug Betäubungsmittel gefunden. Bei der anschließenden Blutprobe leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand gegen die Polizeibeamten. Zudem nutzte der BES ein Phantasiedokument, um sich auszuweisen. Aufgrund der gesamten Verstöße wurde eine Strafanzeige gefertigt, dem 36jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Am 16.11.2012, gegen 20:45 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung im Bereich der Siegener Sandstraße ein 22jähriger Kraftfahrzeugführer auf, der anschließend kontrolliert wurde. Dabei konnte festgestellt werden, dass der 22jährige aufgrund eines Fahrverbotes nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem war er aufgrund deutlicher Alkoholisierung und aufgrund Btm-Einfluss absolut fahruntüchtig. Bei dem 22jährigen wurde eine Blutprobe durchgeführt, die Weiterfahrt wurde untersagt.

Nach Mitternacht wurde am 17.11.2012, gegen 00:40 Uhr, ein Pkw beobachtet, der in Siegen-Geisweid auf einem Parkplatz an der Birlenbacher Straße vergeblich versuchte, aus einer Parklücke auszuparken. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass der 17jährige Pkw-Führer nicht im Besitz eines Führerscheins war. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab aber dafür, dass der 17jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Es folgte eine Anzeige sowie die Untersagung der Weiterfahrt.

Ein 24 jähriger Pkw-Fahrer befuhr in der Nacht am Freitag die Bahnhofstraße in Freudenberg in Fahrtrichtung Asdorfer Straße. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ergaben sich Anhaltspunkte für einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv. Der 24jährige wurde anschließend mit auf die Polizeiwache genommen, wo eine Blutprobe durchgeführt wurde. Es folgte die Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie die Untersagung der Weiterfahrt.

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