Polizei mahnt: "Blindfahrt" bei vereisten Scheiben ist verboten!

wS/ots  –  Siegen  –  14.11.2012  –  Die Zeit der Nachtfröste ist da und wird nach den aktuellen Wetterberichten noch andauern. Vor allem die
„Laternenparker“ haben dann wieder Probleme. Bevor die Fahrt nämlich beginnen kann, müssen alle Scheiben an den Kraftfahrzeugen vom Eis
befreit werden.

Zugegeben, eine Arbeit, die häufig kalte Finger mit sich bringt, aber dennoch unvermeidbar ist. Denn für die Kfz – Führer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. Bei der Frontscheibe muss mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. Auf gar keinen Fall ausreichend sind Handteller große Gucklöcher und Sehschlitze.

Das Warmlaufen lassen des Motors bis die Scheiben frei sind, ist gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

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