Kein Schadenersatz wegen Fouls beim Fußball

wS/jk – Siegen – 26.01.2013 – Wer bei einem Amateurfußballspiel eine Verletzung durch den Gegenspieler erleidet, hat nur bei rücksichtslosen Fouls einen Anspruch auf Schadenersatz. Das befand das Landgericht Siegen, das über eine Schadenersatzklage eines jungen Torwarts zu entscheiden hatte. Was war passiert?

In einem C-Junioren-Meisterschaftsspiel der Kreisliga B zwischen dem FC Grün-Weiß Siegen und der SG Hickengrund wurde der Kläger als Torwart erheblich am Oberarm verletzt und klagte dann auf mindestens 4.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht konnte jedoch nicht bewiesen werden, dass die erlittene Armverletzung des Jugendlichen aus einem rechtswidrigen oder fahrlässiges Verhalten resultierte.

Denn die Haftung des Sportlers setzt den Nachweis voraus, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen hat. Die Haftung entfällt darüber hinaus, wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht, begründete das Landgericht die Entscheidung im Zivilverfahren.

Der beim Fußball gefoulte Kläger hat damit keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn nach der Rechtsauffassung des Landgerichts spricht die Tatsache, dass der Schiedsrichter in der C-Junioren-Partie keine Verwarnung an seinen Gegenspieler ausgesprochen hat, im vorliegenden Fall gegen eine Regelverletzung. Für den Beklagten besteht keine Schadenersatzpflicht.

Mit einem Schmerzensgeldanspruch bei einem Fußball-Spiel im Amateurbereich beschäftigte sich jüngst bereits das Oberlandesgericht Hamm (OLG), das am 21.10.2012 aber zu einem anderen Urteil kam. Wer beim Fußball rücksichtslos Fouls begeht, haftet bei einer Verletzung des Gegners. Denn damit würde gegen eine Fußballregel verstoßen, lautete die Begründung des Gerichts.

Auch das Oberlandesgericht Hamm vertrat jedoch die Auffassung, dass ein Spieler nicht haftet, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletzt. Das Siegener Landgericht folgte diesen Grundsätzen in seinem Urteil im Fall des C-Jugend-Torwarts.

Vor dem OLG Hamm hatte ein ehemaliger Fußballer Recht bekommen, da er seit einem unerlaubt rüden Foul seines Gegenspielers wegen einer schweren Knieverletzung nicht mehr als Maler arbeiten konnte. Der Amateurfußballer bekam in dem Zivilprozess ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro sowie weitere Schadenersatzleistungen zugesprochen.

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