Veranstaltungen im öffentlichen Raum: Ordnungsbehörde ist zentrale Anlaufstelle für Anmeldungen

wS/si  –  Stadt Siegen  –  30.01.2013  –  Winterzeit ist Vorbereitungszeit – besonders für Veranstaltungen, die zu wärmeren Jahreszeiten stattfinden. Doch an wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Veranstaltung anmelden möchte? Und wann muss ich überhaupt eine Veranstaltung offiziell anmelden?

Jede Veranstaltung, die im öffentlichen Raum stattfinden soll, muss im Vorfeld angemeldet werden – unabhängig von der Größe des Areals oder der Anzahl der zu erwartenden Personen. Zudem ist relevant, ob die Veranstaltung einen kommerziellen Zweck verfolgt, ob Alkohol ausgeschenkt werden soll und ob möglicherweise Behinderungen des Straßenverkehrs entstehen können. Im Siegener Stadtgebiet sind dies jährlich bis zu 350 Veranstaltungen, die sich von kleinen Straßenfeiern über Dorffeste bis hin zum Stadtfest erstrecken.

Ordnungsbehörde bündelt Anmeldeverfahren

Ab sofort ist die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen zentrale Anlaufstelle für Anmeldungen zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Dadurch werden alle Anträge an einem Ort gebündelt und so ein Bindeglied zwischen den zuständigen Stellen und dem Veranstalter geschaffen. Zu den relevanten Stellen zählen die Polizei, Feuerwehr, Bauaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Kreisordnungsbehörde und die Ordnungsbehörde der Stadt selbst. Diese Vorgehensweise berücksichtigt in erster Linie den Sicherheitsaspekt. Zudem wird der Anmeldeprozess für Veranstalter erheblich vereinfacht, da diese sich nur noch an eine Stelle wenden müssen. Außerdem kann hierdurch eine deutlich schnellere Abwicklung aller Formalitäten erreicht werden, wenn dies direkt durch die Ordnungsbehörde erfolgt.

Zuvor verlief das Anmeldeverfahren dezentral. So musste ein Veranstalter alle relevanten Behörden ansprechen und seine Veranstaltung durch diese einzeln genehmigen lassen.

In dem neuen Verfahren kann jede Genehmigungsstelle ein qualifiziertes Veto einlegen, sofern sie Bedenken in Bezug auf die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Durchführbarkeit der Veranstaltung hat. Darüber hinaus können die Stellen dem Veranstalter Auflagen erteilen, unter deren Berücksichtigung eine Genehmigung erfolgen kann. In Ausnahmefällen ist der Verwaltungsvorstand der Stadt Siegen letztes Entscheidungsorgan.

Stadtkämmerer Reinhold Baumeister als zuständiger Beigeordneter dazu: „Ich halte diese Vorgehensweise in zweierlei Hinsicht für eine Verbesserung. Zum einen tragen wir damit verstärkt dem Sicherheitsgedanken Rechnung. Zum anderen optimieren wir durch die vereinfachte Antragstellung den Service für die Veranstalter sowie für unsere Bürgerinnen und Bürger erheblich.“

Siegener Verfahren entspricht Empfehlungen des Innenministeriums

Infolge der Ereignisse in Duisburg 2010 und den landesweiten Diskussionen über die Konzipierung und Entfluchtung von Veranstaltungen hatte die Stadt Siegen eine Überarbeitung des Anmeldeverfahrens vorgenommen. Im Mittelpunkt stand hier die Zentralisierung des Anmelde- und Genehmigungsverfahrens. Wichtigstes Ziel dabei war die Berücksichtigung und Erfüllung aller sicherheitsrelevanten Aspekte. Parallel dazu hatte das Innenministerium des Landes NRW am 15. August 2012 einen Erlass an alle Kommunen erteilt. In diesem Erlass wurde empfohlen, eine zentrale Anlaufstelle für Anmeldungen für Veranstaltungen einzurichten und dadurch eine umfassende Abstimmung mit allen relevanten Stellen untereinander zu erleichtern. Die Stadt Siegen wendet dieses Verfahren bereits seit Mitte letzten Jahres an.

Empfehlungen an Veranstalter: frühzeitig melden

Da besonders zurzeit viele Veranstaltungen für das Jahr geplant werden, sollten Veranstalter die folgenden Empfehlungen beachten: ein Antrag muss spätestens sechs Wochen vor einer Veranstaltung eingereicht werden. Die Anmeldung sollte jedoch so früh wie möglich erfolgen, damit das Veranstaltungskonzept mit der Ordnungsbehörde diskutiert und ggf. Änderungen vorgenommen werden können. Zudem sollten Kosten für etwaige Anpassungen für das Sicherheitskonzept mit in die Planungen einkalkuliert werden. Je früher der Veranstalter sich um die Anmeldung kümmert, umso mehr Zeit steht ihm für Anpassungen zur Verfügung.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen steht jederzeit für Fragen zur Verfügung. Alle Antragsformulare für eine Anmeldung sind auf der Homepage der Stadt Siegen im Bereich Formulare & Publikationen zu finden. Weitere Informationen gibt es bei Christoph Schmelzer unter Tel. 404-1919.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]