ZOLL prüft Gastronomiebetriebe

wS/zo  –  Kreisgebiet Siegen  –  15.01.2013  —  Zoll und Ausländerbehörde arbeiten eng zusammen  —  Am 11.01.2013 wurde in den Abendstunden ein Chinesisches Restaurant in der Siegener Innenstadt von der Kontrolleinheit Prävention der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dortmund und Mitarbeitern des Ausländeramtes der Stadt Siegen überprüft.

Einige der Beschäftigten konnten sich zunächst nicht gegenüber den Beamten ordnungsgemäß ausweisen. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind alle Beschäftigten der Gastronomie hierzu verpflichtet. Eine Nichtbeachtung kann im Wiederholungsfall ein Bußgeld bis zu 1000 € zur Folge haben.

Darüber hinaus wurde eine Person wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen, da er keinen gültigen Aufenthaltsnachweis vorlegen konnte. Weitere Ermittlungen führten dazu, dass die betreffende Person nach einer Stunde wieder aus dem Gewahrsam entlassen werden konnte.

Die weiteren Ermittlungen bezüglich des Verdachts auf vorliegende sozialversicherungsrechtliche Verstöße dauern an.

Bild: ZOLL

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