Äste und Sträucher zurückschneiden

wS/wi  Wilnsdorf. Über einige Gehwege und Fahrbahnen ragen Äste, manche Verkehrsschilder sind zwischen dem unbändigen Grün kaum mehr zu erahnen – nach dem verregneten Sommeranfang ließ der Junitrieb die Sträucher und Bäume sprießen. An vielen Stellen muss der Natur jetzt aber dringend Einhalt geboten werden, darauf weist das Wilnsdorfer Ordnungsamt hin.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, mit einem Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze für die ungehinderte Nutzbarkeit der Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Verpflichtung endet übrigens nicht auf Kopfhöhe: Bäume sind so zurückzuschneiden, dass über Fußgängerwegen und Straßen ein Raum von mindestens 4,50 m Höhe freibleibt. Auch Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein. Verkehrssichernde Pflegeschnitte können übrigens in jeder Jahreszeit durchgeführt werden, ein im Landschaftsgesetz NRW verankerter Schutz von nistenden Vögeln greift hier nicht.

Abgesehen von der Verkehrssicherungspflicht, der Grundstückseigentümer nachkommen müssen, sieht die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf vor, dass Gehwege und Flussrinnen einmal wöchentlich zu reinigen sind. Darunter fällt die Säuberung der Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm und Gras, außerdem ist der Bewuchs zwischen Platten und Pflastersteinen zu beseitigen.

 

Astrückschnitt 1

Urwüchsig geht es an manchen Stellen in der Gemeinde Wilnsdorf zu –
Grundstückseigentümer sollten sich an ihre Verkehrssicherungspflicht erinnern!

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