Stichwahlen: Keine neue Wahlbenachrichtigung

(wS/sw) Siegen-Wittgenstein – „Ich habe meine Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl nicht mehr. Kann ich dennoch am 15. Juni zur Stichwahl gehen? Oder gibt es vorher nochmal neue Wahlbenachrichtigungen?“ Solche und ähnliche Anfragen erreichen den Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit immer wieder.

KreisSiegenDeshalb weist der Kreis jetzt noch einmal drauf hin: Neue Wahlbenachrichtigungen wird es nicht geben. Aber jeder, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann auch mit seinem Personalausweis ins Wahllokal gehen, wenn die alte Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist.

Bei der Stichwahl am Sonntag, 15. Juni 2014, stimmen die Wähler in Siegen-Wittgenstein über den künftigen Landrat des Kreises ab. Zur Wahl stehen Amtsinhaber Paul Breuer (CDU) und sein Herausforderer Andreas Müller (SPD). Wahlberechtigt ist jeder, der auch bei der Kommunalwahl wahlberechtigt war.

Auch für die Briefwahl gelten erneut die gleichen Vorschriften wie bei der Hauptwahl. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, per Fax, E-Mail oder persönlich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden; telefonisch aber nicht, weil hier die persönliche Beantragung nicht nachgewiesen werden kann. Wer seine Briefwahlunterlagen bekommen hat, kann dann entscheiden, ob er wirklich per Briefwahl wählen will. Alternativ kann er auch mit dem Wahlschein zur Landratswahl, den er mit den Briefwahlunterlagen erhalten hat, in jedem anderen Wahllokal im Kreisgebiet zum Wählen gehen.

Dies gilt analog auch für die Bürgermeisterwahl in Bad Berleburg: Hier kann man mit dem Wahlschein in jedem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet von Bad Berleburg wählen gehen. Bei der Stichwahl in Bad Berleburg treten Amtsinhaber Bernd Fuhrmann (CDU) und sein Herausforderer Dietmar Beuter (SPD) gegen einander an.

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