Polizei warnt erneut vor Betrugsmasche

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 24.02.2016 | Am Dienstagmittag klingelte bei einem Freudenberger Senior plötzlich das Telefon. Zum Erstaunen des Angerufenen meldete sich am anderen Ende der Leitung – angeblich ! – ein bayrisches Amtsgericht, dort der vermeintliche Herr Schwarz von der – angeblichen ! – Vollzugsbehörde und teilte dem nunmehr noch mehr verwunderten Freudenberger mit, dass in Bayern ein Amtsgerichtsurteil mit Einzugs-/ Pfändungsverfahren gegen ihn vorläge, in dem er nun über 5.400 Euro zu bezahlen habe. „Bürgerfreundlich“ fragte der Anrufer dann auch direkt noch nach, ob der Freudenberger etwa morgen zu Hause wäre, dann käme der nämlich gleich in der Angelegenheit bei ihm vorbei und die Sache könnte direkt vor Ort erledigt werden.

Symbolbild: Hercher

Symbolbild: Hercher

Leider jedoch geriet der falsche Vollzugsbeamte mit dem Freudenberger Senior ausgerechnet an den Falschen: Dieser entgegnete nämlich selbstbewusst, er könne mit der ganzen Sache nichts anfangen, sehe auch keinen Zusammenhang zu seiner eigenen Person, außerdem käme ihm die Sache doch sehr dubios vor.

Und dies vollkommen zu Recht! Letztlich scheiterte der dreiste Betrüger so an der Beharrlichkeit des Seniors – und ging leer aus bzw. es blieb beim erfolglosen Betrugsversuch.

Das für Betrugsdelikte zuständige Siegener Kriminalkommissariat 2 warnt jedoch vor der geschilderten Masche und rät deshalb insbesondere älteren Menschen zu entsprechender Vorsicht.

Die Polizei rät:

Geben Sie am Telefon niemals persönliche Daten preis!

Nennen Sie niemals die Namen der Verwandtschaft, Ihrer Bargeldreserven zu Hause und die Höhe der Konten bei der Bank am Telefon!

Lassen Sie sich immer die Telefonnummer des Anrufers geben! Führen Sie ggf. einen entsprechenden Rückruf durch. Rufen Sie dazu die zentrale Rufnummer der entsprechenden Organisation an, die gerade vorgibt, mit Ihnen gesprochen zu haben, und lassen Sie sich dann mit dem angeblichen Anrufer verbinden.

Informieren Sie ggf. Ihre Familie über den Anruf und beraten Sie sich mit ihr.

Rufen Sie im Zweifelsfall sofort über den Notruf 110 die Polizei an !

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