SGK-Vorsitzender Falk Heinrichs zur Erstattung der Flüchtlingskosten

SGK-Vorsitzender Falk Heinrichs zur aktuellen Diskussion über die Erstattung der Flüchtlingskosten durch das Land NRW: „Noch in 2016 weitere Verbesserungen absehbar“

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 19.02.2016 | „Dass die pauschalen Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 2016 noch nicht nach den tatsächlichen Flüchtlingszahlen verteilt werden sollen, sondern – letztmalig – nach den für die einzelnen Städte und Gemeinden gesetzlich vorgesehenen Aufnahmequoten, führt aktuell zu einer finanziellen Besserstellung der Kommunen, die ihre Quote bei der Aufnahme von Flüchtlingen bislang nicht voll erfüllen“, erklärt Falk Heinrichs (MdL), Vorsitzender des Kreisverbands Siegen-Wittgenstein der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), zur aktuellen regionalen Diskussion über die Erstattung der Flüchtlingskosten durch das Land NRW.

MdL Falk Heinrichs (SPD)

MdL Falk Heinrichs (Foto:privat)

Heinrichs fügt hinzu: „Hervorzuheben ist, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und das Land Nordrhein-Westfalen erst am 16. Dezember 2015 auf eine entsprechende Vereinbarung für das laufende Jahr 2016 verständigt haben. Auch der von der CDU geprägte Städte- und Gemeindebund NRW hat also dieser Lösung zugestimmt.“ In diesem Zusammenhang sei es – so der SGK-Kreisvorsitzende Falk Heinrichs weiter – sehr wichtig und hilfreich, dass die Landesregierung bereits zu Beginn dieses Jahres Maßnahmen ergriffen hat, um schnellstmöglich eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge nach dem FlüAG-Schlüssel auf alle Kommunen des Landes zu erreichen und so die Rückstände einzelner – insbesondere größerer – Kommunen abzubauen. „Neue Flüchtlinge werden zurzeit also grundsätzlich nur solchen Kommunen zugewiesen, die ihre Aufnahmequote bisher noch nicht erfüllen“, erläutert Heinrichs.

Der SGK-Chef macht auf weitere bereits absehbare Verbesserungen noch für das Jahr 2016 aufmerksam: Die Gesamtsumme der auf die Städte und Gemeinden zu verteilenden FlüAG-Mittel wird noch der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge, die den NRW-Kommunen am 01. Januar 2016 insgesamt regulär zugewiesen waren, angepasst. Falk Heinrichs: „Es zeichnet sich inzwischen ab, dass die für diesen maßgeblichen Stichtag bislang prognostizierte Flüchtlingszahl um rund 10 Prozent höher angesetzt wird. Dementsprechend wird es zu einer nochmaligen Anhebung der insgesamt zu verteilenden Summe kommen, wovon natürlich auch die Städte und Gemeinden unseres Kreisgebiets profitieren werden.“

Die höheren Erstattungsbeträge würden noch im laufenden Jahr in den kommunalen Haushalten kassenwirksam, so Heinrichs. Die Bezirksregierungen wurden bereits vor wenigen Tagen vom Ministerium für Inneres und Kommunales per Erlass aufgefordert, zu akzeptieren, wenn die Haushaltsplanungen der Kommunen den bisherigen aufgrund der Prognose zu erwartenden Erstattungsbetrag um bis zu 10 Prozent überschreiten.

Darüber hinaus haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände spätestens für das vierte Quartal 2016 eine weitere Evaluierung für den Fall verabredet, dass die Flüchtlingszahlen im Laufe dieses Jahres besonders stark ansteigen sollten. „Dann soll also erneut nachgesteuert werden“, unterstreicht Falk Heinrichs. Dazu heißt es in der Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember: „Sofern auf dieser Grundlage weitere Mittel zur Auszahlung kommen, werden diese nach dem Verteilschlüssel 2017 ausgezahlt.“

„Für das nächste Jahr ist eine grundlegende Systemumstellung vereinbart. Ab 2017 werden die FlüAG-Mittel personen- und monatsscharf auf die einzelnen Kommunen verteilt. Dann wird also uneingeschränkt gelten, dass das Geld tatsächlich den Köpfen folgt“, fügt Heinrichs erläuternd hinzu. Der SGK-Kreisvorsitzende kündigte an, die weitere Entwicklung mit den beiden noch in diesem Jahr vorgesehenen Evaluierungen in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter intensiv im Blick zu behalten.

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