Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt…

…Eigentümer können Wohnungseinbrüche vermeiden

(wS/red) Siegen 24.05.2016 | Die Wohnung durchwühlt, Schränke und Schubladen stehen offen, Wertgegenstände sind weg: Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt rapide. Mehr als 167.000 Mal haben Einbrecher im vergangenen Jahr zugeschlagen, zehn Prozent häufiger als 2014. Am Montagmittag stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Berlin die neue Kriminalstatistik vor. Zum wiederholten Male musste der Minister dabei mitteilen, dass sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland abermals erhöht hat. Regional auf das Siegerland bezogen findet man aktuelle Zahlen auf dem Einbruchsradar der Polizei des Kreises Siegen-Wittgenstein. Allein für die Woche vom 16.05.-22.05.2016 müssen dort sechs Wohnungseinbrüche verzeichnet werden.

Symbolbild: polizei-beratung.de

Symbolbild: polizei-beratung.de

Jede Wohnimmobilie ist gefährdet

Wobei nicht nur hochwertige Häuser im Fokus der Einbrecher stehen, sondern jede Wohnimmobilie heute gefährdet ist. Um solchen Risiken vorzubeugen sind angepasste Schutzmaßnahmen erforderlich, die nicht überzogen sind aber effektiven Schutz vor Dieben bieten. Die Langfinger wählen dabei meist den Weg des geringsten Widerstands. Am übervollen Briefkasten oder ungemähten Rasen erkennen sie, dass niemand zu Hause ist. Wenn dann noch ein Fenster im 1. Stock gekippt ist und die Leiter griffbereit im Gartenschuppen liegt, sind sie innerhalb von Minuten in der Wohnung und können sie in Ruhe ausräumen.

Urlaubszeit: Leitern und Gartenstühle nicht im Freien liegen lassen

Wer in den Urlaub fährt sollte Haus oder Wohnung möglichst bewohnt aussehen lassen und alles gut sichern, auch die Gegenstände, die Einbrecher bei ihrem „Handwerk“ helfen. „Die Einbrecher können so auch ohne eigene Hilfsmittel bequem in obere Stockwerke gelangen oder eine Tür aufhebeln“, sagt Volksbank-Filialleiter Tobias Kipping. Neben Leitern sind das auch Gartenmöbel, Regen- und Mülltonnen, Werkzeuge oder Eisenstangen. Wer solche Gegenstände in einer Gartenhütte aufbewahrt, sollte diese unbedingt abschließen.

Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung schließen

Auch bei kurzfristiger Abwesenheit, zum Beispiel für den täglichen Gang zum Bäcker an der Ecke gilt: Fenster und Balkontüren immer schließen, wenn niemand zu Hause ist. Wird das Fenster trotzdem aufgehebelt, so ist der entstandene Schaden ein Fall für die Hausratversicherung. Ein gekipptes Fenster gilt jedoch im Ernstfall als grobe Fahrlässigkeit. „Versicherte sollten beim Abschluss der Police oder beim bestehenden Schutz am besten prüfen, ob diese Leistung mitversichert ist“, erläutert Filialleiter Kipping, der bei der Volksbank Siegerland eG in seinen Beratungsgesprächen auf die Gefahren hinweist.

Wertsachen im Keller: Leichte Beute für Einbrecher

Fahrräder, Skier oder Werkzeug: Viele Mieter bewahren im Keller all das auf, was in der Wohnung keinen Platz findet – eine leichte Beute für Einbrecher. In Mehrfamilienhäusern sind abgetrennte Bretterverschläge die Regel. Meistens lassen sich die Schlösser leicht knacken, oder die Einbrecher treten einfach die Bretter ein. Zwar gehören die Gegenstände aus dem Keller zum Hausrat und sind deshalb auch über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt aber nur, wenn der Keller abgetrennt und abgeschlossen ist. Und bei Kellerverschlägen gibt es weitere Einschränkungen. „Wenn die Einbrecher wertvolle Sachen durch die Bretter sehen können, gilt das als grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung die Entschädigung möglicherweise kürzen“, erklärt Berater Tobias Kipping. Der beste Schutz: Den Keller von innen blickdicht machen, also mit Platten oder Stoffen abhängen. Außerdem die Gegenstände selbst sichern, also beispielsweise das Fahrrad abschließen. Besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Kunst gehören gar nicht in den Keller.

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