Kreispolitik diskutiert Pflegebedarfsplan für Siegen-Wittgenstein

Aktuell 2.292 Plätze in 29 Einrichtungen – im Schnitt 168 Betten nicht belegt

(wS/red) Siegen 20.05.2016 | Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es aktuell 29 Pflegeeinrichtungen mit 2.292 Plätzen. Davon waren seit 2009 im Schnitt 168 Betten nicht belegt. Das geht aus dem Pflegebedarfsplan für den Kreis Siegen-Wittgenstein hervor, der jetzt vorliegt und am 2. Juni im Ausschuss für Soziales und Integration erstmals beraten wird. Aus der Vorlage der Kreisverwaltung geht auch hervor, dass aktuell Anfragen zum Bau weiterer Einrichtungen mit insgesamt rund 250 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen vorliegen.

2016-05-20_Siegen_Pflegebedarfsplan für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2016_Foto_KreisMit Inkrafttreten des neuen Alten- und Pflegegesetzes NRW im Oktober 2014 haben die Kreise und kreisfreien Städten nun erstmals wieder die Möglichkeit, den Neu- oder Umbau von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu steuern und vom tatsächlichen Bedarf abhängig zu machen. Das war in der Vergangenheit nicht möglich. So konnten Pflegeheime auch dann gebaut werden, wenn es dafür aus Sicht der Kreise keinen Bedarf gab. Auch die Möglichkeit, für eine gleichmäßige Verteilung von Pflegeplätzen auf alle Kommunen im jeweiligen Kreisgebiet zu sorgen, hatten die Kreise nicht.

Das ist jetzt wieder anders und der Pflegebedarfsplan ist dafür die Grundlage. Er ist das Instrument, um die Entwicklung von Pflegeangeboten sinnvoll zu steuern und ein Überangebot zu vermeiden. „Sinnvoll ist nur ein mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmter Zuwachs an kreisweit verteilten Pflegeheimen, der regelmäßig auf seine Notwendigkeit und Bedarfsgerechtigkeit hinterfragt wird“, erläutert Landrat Andreas Müller in der Verwaltungsvorlage.

Der durchschnittliche Leerstand von 168 Plätzen in den vergangenen Jahren ist für die Kreisverwaltung auch auf die konsequente Umsetzung von Handlungsinstrumenten im Rahmen von „Leben und Wohnen im Alter“ zurückzuführen. Nach Beschlüssen des Kreistages im Jahre 2004 wurden vermehrt ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote etabliert, die für viele Betroffenen echte Alternativen zur stationären Unterbringung eröffnet haben. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, so das eindeutige Ergebnis einer Untersuchung des Kreises kurz nach der Jahrtausendwende.

Trotz eines Leerstandes von im Schnitt acht Prozent geht die Kreisverwaltung davon aus, dass auch künftig Neu- und Erweiterungsbauten stationärer Pflegeeinrichtungen notwendig sein werden. „So wird z.B. die Erfüllung der Einzelzimmerquote von 80 Prozent ab dem Jahr 2018 zum Platzabbau führen, der möglicherweise an anderer Stelle kompensiert werden muss“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Neubauten sollen deshalb auch nicht verhindert werden: „Vielmehr geht es bei der verbindlichen Bedarfsplanung und Bedarfsbestätigung darum, ein Steuerungsinstrument in Händen zu haben, um zukünftig eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung von Pflegeheimplätzen im Kreis Siegen-Wittgenstein sicherzustellen.“

Die erarbeitete verbindliche Bedarfsplanung wurde bereits in der „Kommunalen Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege“ am 4. Mai 2016 beraten und ohne Änderungswünsche beschlossen. Das Abstimmungsverfahren mit den Städten und Gemeinden läuft noch. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration informieren.

Die öffentliche Ausschusssitzung findet am Donnerstag, 2. Juni 2016, ab 17:00 Uhr im Raum 1317 im Kreishaus statt. Der Pflegebedarfsplan kann bereits jetzt auf der Homepage des Kreises unter www.siegen-wittgenstein.de eingesehen werden.

[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Play“] .
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″]
[plista widgetname=plista_widget_slide]