Hunde in freier Landschaft an die Leine nehmen

Hinweis der städtischen Umweltabteilung

(wS/red) Siegen 09.06.2016 | Im Stadtgebiet Siegen sind derzeit rund 4.500 Hunde registriert. Die Vierbeiner wollen sich in der freien Landschaft bewegen und auslaufen, geraten dabei jedoch immer wieder in Konflikt mit den Schutzbedürfnissen der heimischen Tiere im Wald oder in der Flur. Sie werden nicht nur gestört, sondern nicht selten auch von Hunden gehetzt oder gar gerissen. Damit diese Zwischenfälle gar nicht erst vorkommen, müssen Hundehalter einige Regeln und Gesetze kennen und beherzigen.

Ein Faltblatt der städtischen Umweltabteilung informiert über die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Vorschriften für Hundehalter. Diese sollten wissen, dass wildernde Hunde außerhalb des Einwirkungsbereichs ihres Halters im Extremfall vom zuständigen Jäger auch geschossen werden können. Auch wenn Jäger dies natürlich vermeiden wollen, sollte jeder Hund, der nicht aufs (erste) Wort gehorcht, im Wald und in der freien Landschaft an die Leine genommen werden.

Das Faltblatt kann auf der städtischen Homepage www.siegen.de (Bürgerservice > Umwelt > Umweltberatung > Naturschutz Praktisch) heruntergeladen werden. Zudem liegt es in den städtischen Rathäusern in Siegen, Weidenau oder Geisweid aus und ist direkt bei der städtischen Umweltabteilung im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, erhältlich.

Archivbild: bons

Archivbild: bons

[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Play“] .
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″]
[plista widgetname=plista_widget_slide]