Handel mit Rindern erleichtert: Quarantänezeiten fallen weg
(wS/red) Siegen-Wittgenstein 08.08.2016 | Seit Ende Juli gehören in NRW die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zu den anerkannt BHV1-freien Regionen. BHV1 ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine meist akut verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht.
Die drei westfälischen Regierungsbezirke gehören jetzt zu den Regionen, in denen die ergänzenden Garantien für infektiöse bovine Rhinotracheitis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Handel mit Rindern gelten. Damit werden der Handel und das grundsätzliche Verbringen von Rindern in andere BHV1-frei Regionen erleichtert. Die Quarantänezeiten vor dem Verbringen von Tieren in BHV1-freie Regionen sind hinfällig.
Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin das generelle Impfverbot und das Aufstallungsverbot für in der Vergangenheit gegen BHV1-geimpfter Rinder. Außerdem wird die routinemäßige Untersuchungspflicht für die Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit des jeweiligen Betriebes beibehalten (Tankmilch bzw. Blutproben).
Zur Sicherung des eigenen Bestandsstatus wird jedoch dringend empfohlen, nur Rinder mit BHV1-Bescheinigung einzustallen.
Für weitere Informationen hat das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein Merkblatt herausgegeben, das auf der Internetseite des LANUV zu finden ist. Ein Link dazu befindet sich außerdem auf der Seite des Veterinäramtes des Kreises Siegen-Wittgenstein.
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