Siegen-Wittgenstein ist BHV1-frei

Handel mit Rindern erleichtert: Quarantänezeiten fallen weg

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 08.08.2016 | Seit Ende Juli gehören in NRW die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zu den anerkannt BHV1-freien Regionen. BHV1 ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine meist akut verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht.

2015_Logo_SiWi_Siegen-WittgensteinDie drei westfälischen Regierungsbezirke gehören jetzt zu den Regionen, in denen die ergänzenden Garantien für infektiöse bovine Rhinotracheitis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Handel mit Rindern gelten. Damit werden der Handel und das grundsätzliche Verbringen von Rindern in andere BHV1-frei Regionen erleichtert. Die Quarantänezeiten vor dem Verbringen von Tieren in BHV1-freie Regionen sind hinfällig.

Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin das generelle Impfverbot und das Aufstallungsverbot für in der Vergangenheit gegen BHV1-geimpfter Rinder. Außerdem wird die routinemäßige Untersuchungspflicht für die Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit des jeweiligen Betriebes beibehalten (Tankmilch bzw. Blutproben).

Zur Sicherung des eigenen Bestandsstatus wird jedoch dringend empfohlen, nur Rinder mit BHV1-Bescheinigung einzustallen.

Für weitere Informationen hat das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein Merkblatt herausgegeben, das auf der Internetseite des LANUV zu finden ist. Ein Link dazu befindet sich außerdem auf der Seite des Veterinäramtes des Kreises Siegen-Wittgenstein.

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