Burbacher Abgabenbescheide im neuen Gewand

Gemeinde stellt Finanzsoftware um

(wS/red) Burbach 07.01.2017 | Nicht wundern sollten sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden, wenn sie demnächst ihren gemeindlichen Abgabenbescheid in den Händen halten. Die Gemeinde Burbach führt zum Jahresbeginn 2017 eine neue Finanzsoftware ein. Durch die Umstellung auf die Software Infoma ändert sich auch das Erscheinungsbild des Bescheides über die Grundbesitzabgaben.

Rund 6.500 Steuerbescheide werden durch die Gemeinde Burbach jedes Jahr verschickt. Darin sind die Steuerarten Grundsteuer A und B, die Hundesteuer und die Müllabfuhrgebühren enthalten. Neben der optischen Neugestaltung ist eine wesentliche Änderung die gemeinsame Veranlagung. Deshalb gibt es nur noch einen Steuerbescheid, in dem ebenfalls die Gebühren für Wasser und Abwasser sowie die Niederschlagswassergebühr pro Grundstück aufgeführt sind. Dadurch können die Steuern und Abgaben wieder in einer Summe gezahlt bzw. abgebucht werden.

Wegfallen werden die so genannten Summenbescheide, in denen bis dato mehrere Grundstücke zusammengefasst waren. Für jedes Grundstück wird ein einzelner Bescheid erstellt.

Burbacher Abgabenbescheide im neuen Gewand (Foto: Gemeinde Burbach)

Burbacher Abgabenbescheide im neuen Gewand (Foto: Gemeinde Burbach)

Weiter weist das Steueramt darauf hin, dass alle Steuerzahler neue Kassenzeichen erhalten. Damit werden die fälligen Steuern dem entsprechenden Objekt zugeordnet. Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Von Vorteil ist, dass jedem Objekt nun ein separates Konto zugeordnet werden kann. Gerade bei Mietobjekten ist so eine direkte Zuordnung der Steuern und Gebühren möglich. Wenn ein neues Konto hinterlegt wird, muss dann ggf. eine neue Einzugsermächtigung bzw. ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Die neuen Kassenzeichen setzen sich aus drei Blöcken mit insgesamt 13 Ziffern zusammen. Zur Sicherheit sind die alten Kassenzeichen auf den neuen Bescheiden jedoch noch abgedruckt.

Bei bestehenden Nachforderungen und Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung aus dem Jahr 2016 sind in der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2017 enthalten, d. h. der erste Ratenbetrag beinhaltet grundsätzlich die Abrechnung des Vorjahres und den ersten Vorauszahlungsbetrag des neuen Jahres in einer Summe.

Die Umstellungsarbeiten sind derzeit noch in vollem Gange. Insofern kann es vorkommen, dass bedingt durch die Systemumstellungen Eingaben bzw. Anfragen nicht direkt beantwortet werden können. Das Steueramt der Gemeinde Burbach bittet hierfür um Verständnis.

Ein Muster des neuen Steuerbescheides gibt es unter www.burbach-siegerland.de.

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