Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen werden ab 18. August verschickt

(wS/red) Siegen 10.08.2017 | Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Universitätsstadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 148 Siegen-Wittgenstein. Die Benachrichtigungen zur Wahl werden zwischen Freitag, 18. August, bis Samstag, 2. September 2017, als Briefe mit Umschlag verschickt und nicht mehr in Form einer Karte. Sollte bis zum 2. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden sein, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWG), wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 24. September 1999 geboren ist) und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 13. August 2017 Wahlberechtigten werden von Amts wegen, das heißt automatisch, in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Vor Bundestagswahl am 24. September 2017: Wahlbenachrichtigungen werden ab 18. August verschickt (Symbolfoto: Kay-Helge Hercher)

Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wahlberechtigte, die ohne Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal kommen, können jedoch auch ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Sollten im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, weil eine Wahlbenachrichtigung nicht bis Anfang September zugestellt wurde, wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro empfohlen, telefonisch unter (0271) 404-1000 oder per E-Mail unter wahlen@siegen.de

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Wer innerhalb dieses Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich beantragen. Unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) ist eine Beantragung online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrags ab Mittwoch, 16. August, möglich. Die Frist endet am 22. September 2017, 12:00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden. Per E-Mail ist eine Beantragung möglich unter wahlen@siegen.de.

Eine schriftliche Beantragung erfolgt mit einem frankierten Postbrief oder per Fax an (0271) 404-1489, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden (Stadt Siegen, Wahlbüro, Markt 2, 57072 Siegen). Persönlich geht es im Wahlbüro im Ratssaal des Siegener Rathauses, oder in einem der drei Bürgerbüros in Geisweid, Weidenau und Eiserfeld. Das Wahlbüro ist ab Mittwoch, 16. August 2017, geöffnet. Bei Vorlage des Personalausweises kann dort bzw. in den Bürgerbüros auch ab 16. August direkt gewählt werden.

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen keine Anträge telefonisch entgegengenommen werden, um so Wahlmissbrauch zu vermeiden. Wer verreist und vor dem Wahlwochenende am 23./24. September 2017 nicht zurückkehrt, wird gebeten, seine Reiseanschrift anzugeben. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 24. September 2017, 18:00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist. Weitergehende Informationen u.a. zur Briefwahl und den Öffnungszeiten finden sich auf der städtischen Homepage www.siegen.de unter „Bundestagswahl 2017“.

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