Spielhallen im Stadtgebiet Siegen werden abgebaut

(wS/si) 02.11.2018 Kreis Siegen | Die Umsetzung des bundesweiten Glückspielstaatsvertrags greift auch in Siegen: Die Zahl der Spielhallen wird sich im Stadtgebiet von aktuell elf auf acht Standorte verringern, die Anzahl der Konzessionen von 26 auf acht Einzel-Konzessionen.

Künftig darf unter einem Dach nur noch eine Spielhalle betrieben werden. Die so genannten „Mehrfach-Konzessionen“, das heißt, mehrere Spielhallen unter einem Dach, sind nach geltender Rechtslage nicht mehr zulässig. Die städtische Gewerbeabteilung hat acht Spielhallen im Stadtgebiet eine Einzel-Konzession, die so genannte „glückspielrechtliche Erlaubnis“, erteilt, so dass die Zahl der Spielstätten weniger wird. Dies geht aus einer aktuellen Verwaltungsvorlage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 14. November hervor. Zwei Einzel-Konzessionen wurden in dieser Woche bereits geschlossen und dadurch insgesamt 29 Geldspielautomaten außer Betrieb genommen.

Alle übrigen Spielhallen haben einen Härtefall-Antrag gestellt. Diese wurden auf Basis eines so genannten „Abschmelzkonzeptes“ geprüft. Dieses sieht bis zum 30. Juni 2021 den schrittweisen Rückbau von Geldspielgeräten und die Schließung einzelner Konzessionen vor. „Die Zahl der Geldspielgeräte wird bis dann von bisher 233 auf 86 verkleinert, das entspricht einem Rückgang von rund 64 Prozent“, sagte Stadtrat Arne Fries, zuständiger Beigeordneter für Bürgerdienste, Ordnung und Freizeit.

Nach dem bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag dürfen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen nur noch genehmigt werden, wenn sie unter anderem einen Abstand von mindestens 350 Metern Luftlinie voneinander haben. Um festzulegen, welche Spielhallen weiterhin betrieben werden dürfen und um Spielhallen rechtssicher abbauen zu können, haben die städtische Gewerbeabteilung und die Rechtsabteilung einen Kriterienkatalog zur Auswahlentscheidung entwickelt und festgelegt. Danach sind unter anderem die „Qualität der Betriebsführung (Zuverlässigkeit des Betreibers)“ und das Datum, an dem die Spielhalle nach dem Gewerberecht genehmigt wurde, maßgeblich.

Symbolbild wirSiegen.de

Anmerkung der Redaktion

Sinkende Steuereinnahmen auch für den Kreis Siegen-Wittgenstein. Durch diesen Glückspielstaatsvertrags werden nicht nur Arbeitsplätze vernichtet, sondern auch Steuereinnahmen reduziert. So auch in unserer Region, wo alleine bis zum Jahre 2022 mit 1.100.000,00 € weniger Einnahmen an Vergnügungssteuer gerechnet werden kann (plus weitere Verluste).

 

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