Uni Siegen wählt neuen Rektor / neue Rektorin

(wS/red) Siegen 20.12.2018 | Am 20. Dezember 2018 entscheidet die Hochschulwahlversammlung der Universität Siegen über die Nachbesetzung der Rektorenstelle.

Seit dem 1. Oktober 2009 ist Prof. Dr. Holger Burckhart Rektor der Universität Siegen. Nach einer erfolgreichen ersten Amtszeit bestätigten Hochschulrat und Senat den Rektor im September 2014 im Amt. Am 30. September 2019 endet nach zehn Jahren die Amtszeit Burckharts. Die Universität Siegen hat frühzeitig das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle eingeleitet. Am 20. Dezember 2018 entscheidet die Hochschulwahlversammlung über die Nachfolge und wählt einen neuen Rektor oder eine neue Rektorin.

Das Verfahren zur Nachbesetzung wird vorbereitet durch eine Findungskommission, die aus drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats besteht. Vorsitzender der Findungskommission ist Prof. Dr. Thomas Naumann. Die Findungskommission hat eine Stellenausschreibung erarbeitet, die von der Hochschulwahlversammlung verabschiedet und anschließend veröffentlicht wurde. Die Findungskommission sichtete eingegangene Bewerbungen, führte Gespräche mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten und hat der Hochschulwahlversammlung einen Wahlvorschlag vorgelegt.

Der Wahlvorschlag umfasst die drei Kandidaten (alphabetische Reihenfolge):

– Herrn Prof. Dr. Michael Bongardt (Universität Siegen),

– Herrn Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow (Universität Paderborn) und

– Frau Prof. Dr. Petra Vogel (Universität Siegen).

Vor der Wahl werden sich die Kandidatin und die Kandidaten am 19. Dezember der Hochschulwahlversammlung vorstellen und befragen lassen. Dies findet im Artur-Woll-Haus der Universität Siegen ab 13.30 Uhr statt. Die Wahl selbst erfolgt am 20. Dezember, ab 9 Uhr im Neuen Senatssaal der Universität Siegen (Campus Adolf-Reichwein-Straße). Beide Veranstaltungen sind öffentlich.

Weitere Informationen zum Verfahren:

– Die Hochschulwahlversammlung setzt sich zusammen aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen.

– Stimmberechtigt sind allerdings nur die Mitglieder des Senats, welche auch im Senat stimmberechtigt sind sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, d.h. die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats werden mit dem Faktor 4,8 multipliziert.

– Zur Rektorin oder zum Rektor ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen des Gremiums und zugleich die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat, erreicht.

– Gemäß der Grundordnung der Universität Siegen gibt es maximal zwei Wahlgänge.


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