Kreis Siegen-Wittgenstein – Unfallkommission hat Unfälle auf L 718 analysiert

(wS/red) Kreis Siegen-Wittgenstein 30.01.2019 | Ursachen waren z.B. Glätte, verschmutze Fahrbahn, Hindernisse, Fahrfehler oder gesundheitliche Probleme des Fahrers

Die meisten Unfälle auf der L 718 bei Bad Laasphe wären durch Tempobeschränkungen oder Überholverbote nicht zu vermeiden gewesen. Zu diesem Ergebnis kommt die Unfallkommission des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Kommission besteht aus Vertretern des Landesbetriebes Straßen.NRW, der Kreispolizeibehörde sowie des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Mitglieder haben aufgrund der aktuellen Unfälle auf der L 718 eine Analyse der Unfallsituation der letzten Jahre vorgenommen. Dabei ging es um die Streckenabschnitte 9 (Bad Laasphe, Abzweig Königstraße bis Abzweig K 53) und 10 (Abzweig K 53 bis Abzweig K 46).

Bei den Unfällen lagen zum überwiegenden Teil Ursachen vor, die nicht mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Zusammenhang stehen. Ursachen waren dagegen gesundheitliche Probleme des Fahrers, eine Verschmutzung der Fahrbahn (Kradfahrer), Winterglätte, ein Baum auf der Fahrbahn oder Fahrfehler z.T. bei Fahranfängern, denen die Erfahrung fehlte.

Die Untersuchung erfolgte nach den Vorgaben des „Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Eine Unfallhäufungsstelle liegt dann vor, wenn an einer bestimmten Stelle oder auf einem begrenzten Streckenabschnitt von max. 500 m mindestens drei Unfälle der gleichen Kategorie und des gleichen Grundtyps (Ursachen) aufgetreten sind. Beide Streckenabschnitte erfüllen diese Kriterien nicht.

Grundsätzlich verweist die Unfallkommission auf die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die jeder Führerscheininhaber beherzigen muss. Gemäß Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung darf jeder nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Die Geschwindigkeit muss insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden. Dies bedeutet, dass dort, wo 100 km/h erlaubt sind, dieses Tempo nicht unbedingt jederzeit gefahren werden muss oder kann. Selbst erlaubte Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h können je nach Witterung oder örtlichen Gegebenheiten zu schnell sein. Die Geschwindigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen, liegt in der Eigenverantwortung des Fahrers.

Im Ergebnis ihrer Untersuchung hält die Unfallkommission Änderungen in der Beschilderung auf der L 718 nicht für erforderlich. Die Strecke wird aber weiterhin beobachtet werden.

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