Offensive für studentisches Wohnen – Studierendenwerke im Landtag

(wS/red) Siegen 18.02.2019 | Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW waren zu einem Expertengespräch geladen.

 In einer gemeinsamen Sitzung des Wissenschaftsausschusses und des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 13.02.2019 im Landtag NRW bezogen die Studierendenwerke – zusammen mit der Kanzlerkonferenz der Universitäten und dem Landes-ASten-Treffen – Stellung zum studentischen Wohnen.

Antrag der SPD und Änderungsantrag der AfD „Offensive für studentischen Wohnen – NRW braucht ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke“

Diskutiert wurde in Hauptsache der Antrag der SPD über ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke zur Sanierung deren Wohnanlagen und Neubauvorhaben.
Die Kernforderungen des Antrags lauten:

  1. Analog des Programms „Gute Schule 2020“ ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke aufzulegen, mit dem diese unbürokratisch Zuschüsse für den Neubau und die Sanierung bestehender Wohnheimanlagen durchführen können:
    Die NRW.Bank stellt den Studierendenwerken 570 Millionen Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Studentenwohnheime zur Verfügung. Das Land übernimmt dabei in voller Höhe die Tilgungsleistungen und – soweit sie erforderlich werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Studierendenwerke im Rahmen des Programms aufnehmen.
  2. Die jährlichen allgemeinen Zuschüsse für die Studierendenwerke substanziell zu erhöhen. Die Landesregierung soll deshalb dauerhaft und zeitnah mit dem Haushalt 2019 die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.

Die Studierendenwerke NRW fordern seit Anfang 2018 ein Investitionsprogramm 

Bereits seit gut einem Jahr befindet sich die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW mit allen Landtagsfraktionen und dem Wissenschafts- sowie Bauministerium in intensiven Gesprächen. Der Sanierungsstau in den Wohnanlagen der Studierendenwerke hat sich landesweit auf mindestens 350 Millionen Euro in den letzten Jahren kumuliert. Es besteht die Gefahr abschüssiger Wohneinheiten (Schließung von Wohnanlagen). Bundesweit fordern die Studenten- und Studierendenwerke mit ihrer Kampagne „Kopf braucht Dach“ Bund und Länder auf, gemeinsam in den Ausbau und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu investieren. Für gleiche Chancen beim Wohnen, Leben und Studieren.

Die Studierenden sind auf preisgünstigen und modernen Wohnraum angewiesen und die Studierendenwerke sind wiederum gesetzlich verpflichtet, diesen anzubieten. Grundsätzlich ist somit die besondere Aufmerksamkeit, die das studentische Wohnen in der aktuellen politischen Debatte erfährt, aus Sicht der Studierendenwerke NRW sachlich begründet und sehr zu begrüßen. Das Spannungsfeld zwischen knapper werdendem bezahlbaren Wohnraum einerseits und vielerorts nicht auskömmlicher BAföG-Wohnpauschalen andererseits wird für die Studierenden zunehmend größer.

Die Studierendenwerke bilden mit ihren knapp 40.000 bezahlbaren Wohneinheiten hierfür ein soziales Korrektiv im Sinne der Studierenden. Daher hoffen die Studierendenwerke auf möglichst rasche finanzielle Unterstützung des Landes NRW.

Anträge und Stellungnahmen

 

Detlef Rujanski, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW und Geschäftsführer des Studierendenwerks Siegen

 

Über die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW

Die Studierendenwerke im Land NRW sind zum Zweck der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW zusammengeschlossen. Die Wichtigkeit einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit wird ausdrücklich betont. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu intensivieren, sie effizienter zu gestalten und ein größeres Maß an Verbindlichkeit herzustellen. Die Studierendenwerke arbeiten bereits seit den 1950er Jahren zusammen. Damals hatten die diese die Rechtsform des Vereins, seit 1974 sind sie in Nordrhein-Westfalen Anstalten des öffentlichen Rechts. 1974 schlossen sich die Studierendenwerke zudem erstmals zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.

 

 

             

 
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