Stadt Bad Berleburg – Restaurants und Gaststätten nur unter Auflagen geöffnet

(wS/bb) Bad Berleburg 16.03.2020 | Stadt Bad Berleburg folgt aktuellem Erlass und koordiniert Hilfe

Ab sofort sind auch Fitnessstudios geschlossen, Restaurants und Gaststätten dürfen nur unter Auflagen weiter geöffnet bleiben. Wer Hilfe benötigt oder anbietet, kann sich im Rathaus melden.

Die Stadt Bad Berleburg verweist auf ihre geltende Allgemeinverfügung von Samstag, den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen von Sonntag, 15. März, und die aktuellen Meldungen der Sitzung einer Bund-Länder-Kommission nach 16.00 Uhr. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse Bad Berleburg hat diese und weitere Maßnahmen in seiner Sitzung am Montag beschlossen. „Für uns ist es wichtig, schnelle Entscheidungen für unsere Stadt der Dörfer zu treffen“, erklärt Bürgermeister Bernd Fuhrmann. „Wir müssen alles dafür tun, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen – und da ist jetzt jede und jeder Einzelne gefragt.“ Der Stab tagt deshalb seit Freitag täglich und informiert jeden Nachmittag auch über die Internet-Seite www.bad-berleburg.de, über Facebook und Telegram.

Das betrifft insbesondere die Schließung von Begegnungsstätten und Einrichtungen im Stadtgebiet, z.B. Fitnessstudios (ausgenommen sind Einzelmaßnahmen zur Rehabilitation), Spielhallen und Prostitutionsbetriebe. Auch Treffen in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie der Besuch öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen sind ab Dienstag nicht mehr gestattet.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach dem Robert-Koch-Institut gilt 14 Tage lang nach ihrem Aufenthalt dort ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Schulen etc. sowie für Kliniken und Krankenhäuser.

Der Besuch von Restaurants und Gaststätten ist nur noch beschränkt bzw. unter strengen Auflagen möglich: Laut Landeserlass müssen sich Besucher registrieren lassen und ihre Kontaktdaten hinterlegen, die Besucherzahl wird insgesamt beschränkt und die Tische müssen mit einem Abstand von mindestens zwei Metern aufgestellt werden. Außerdem müssen Informationen mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen ausgehängt werden.

Mit Blick auf die geplanten Osterfeuer in den Ortsteilen hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse festgestellt, dass diese öffentlichen Charakter haben und somit ebenfalls untersagt sind. Das Abbrennen der bisher aufgehäuften Feuer im Vorfeld der ursprünglich geplanten Veranstaltungen ist gestattet und muss von einer oder maximal zwei Personen beaufsichtigt werden.

Trauungen und Trauerfeiern dürfen nach der Entscheidung des Stabes nach wie vor stattfinden, allerdings nur noch im engsten Familienkreis, also mit maximal zehn Personen. Es müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, z.B. muss ein größerer Abstand zwischen den Besuchern eingehalten werden.

Da gerade in der derzeitigen Situation ehrenamtliche Hilfe gefragt ist, agiert die Stadt Bad Berleburg ab sofort auch als Koordinierungsstelle. Wer also im Alltag nun Hilfe benötigt oder selbst Hilfe anbieten möchte, kann sich im Rathaus melden. Hierzu wird das bereits bestehende Angebot der Ehrenamtsbörse auf der Internetseite www.bad-berleburg.de genutzt. Die Telefonzentrale des Rathauses ist unter der 02751/923-0 erreichbar.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile in den Ortsteilen Initiativen und Interessenten, die Nachbarschaftshilfe anbieten, weiß Bernd Fuhrmann: „Unser Dank gilt hier den Ortsvorstehern, Kirchengemeinden und allen engagierten Bürgern, die sich an vielen Stellen einsetzen und ebenfalls Unterstützung leisten oder koordinieren.“

Alle Beratungsangebote, die üblicherweise im Rathaus stattfinden, sind derzeit ausgesetzt. Katrin Spies-Gußmann, die die Beratung „Blickpunkt Auge“ für Menschen mit Sehbehinderung anbietet, kann telefonisch unter 02751/411665 kontaktiert werden. Die Außensprechzeit der Teilhabeberatung am 25. März findet nicht statt. Telefonisch und per E-Mail kann die Beratungsstelle in Siegen kontaktiert werden: 0271/48536900, info@teilhabeberatung-siegen.de. Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein bleibt ab Mittwoch, 18. März, für Kunden geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verstärkt telefonisch oder elektronisch erreichbar.

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