Brief von Landrat Andreas Müller an Ministerpräsident Armin Laschet vom 17.04.2020

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 18.04.2020 | Nachfolgend der Text des Briefes von Landrat Andreas Müller

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

die Landesregierung hat eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, die am 20. April 2020 in Kraft tritt. In ihr ist u.a. geregelt, dass zahlreiche Verkaufsstellen künftig wieder öffnen dürfen, sofern die Ladenfläche nicht mehr als 800 m2 umfasst. Paragraph 5 Absatz 4 der Verordnung weist zudem darauf hin, dass diese Verkaufsstellen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen haben. Paragraph 10 der Verordnung regelt den Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping Malls“ und „Factory Outlets“. Hier gelten für die Allgemeinflächen die Bestimmungen von § 5 Absatz 4 entsprechend.
In § 11 Absatz 4 wird festgestellt: „Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben“.

Offenbar, sehr geehrter Herr Laschet, trauen Sie den Betreibern von Einkaufszentren zu, die erforderlichen Hygienemaßnahmen umzusetzen und deren Einhaltung zu garantieren. Ich bin überzeugt, gleiches Vertrauen sollten wir auch den Religionsgemeinschaften entgegenbringen. Dies ist aus meiner Sicht umso dringlicher, da es sich bei der freien Religionsausübung um ein vom Grundgesetz geschütztes Recht handelt, während bei der Öffnung von Einkaufszentren wirtschaftliche Überlegungen im Mittelpunkt stehen. Deshalb habe ich auch starke verfassungsrechtliche Zweifel, ob die weitere Untersagung von Versammlungen zur Religionsausübung mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

Viele Menschen in Siegen-Wittgenstein beklagen, dass sie seit geraumer Zeit keine Gottesdienste mehr feiern können, gerade zuletzt an Ostern. Aus meiner Sicht gibt es mit den entsprechenden Auflagen keinen Grund mehr, dies zu untersagen. Deshalb möchte ich Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, bitten, mit einer neuerlichen Verordnung ab sofort Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen. Das Bundesland Sachsen ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich hoffe sehr, dass Sie dieser Bitte folgen und umgehend die rechtlichen Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten schaffen.

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