200 Jahre Schenkung Marstallgebäude Unteres Schloss Siegen

(wS/red) Siegen 01.09.2020 | Exponate und „Klick in die Vergangenheit“: Stadtarchiv erinnert an die Schenkung des Marstallgebäudes

Am 3. Oktober jährt sich zum 200. Mal die Schenkung des Marstallgebäudes des Unteren Schlosses vom Preußischen König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) an die Stadt Siegen. Das Siegener Stadtarchiv nimmt das Jubiläum zum Anlass, um in seinem „Klick in die Vergangenheit“ über dieses Ereignis zu informieren. Neben einer PDF-Dokumentation auf www.siegen-stadtarchiv.de werden seit Dienstag, 1. September, auch ausgewählte Exponate in zwei Glasvitrinen im Stadtarchiv und in der Volkshochschule im KrönchenCenter ausgestellt.

Die Geschichte des Marstallgebäudes beginnt bereits im frühen 18. Jahrhundert. Dort wo einst das beim großen Stadtbrand im Jahr 1695 zerstörte Franziskanerkloster stand, wurde wenige Jahre später das Marstallgebäude errichtet. Das Gebäude diente am Unteren Schloss als adäquate Stallung für Pferde und als Remise für fürstliche Kutschen. „Allerdings diente das Bauwerk nur wenige Jahrzehnte dem vorgesehen Zweck“, erklärt Christian Brachthäuser vom Stadtarchiv. Nach dem Tod des letzten reformierten Landesherrn Friedrich Wilhelm Fürst zu Nassau Siegen (1706-1734) stand das Gebäude zunächst leer und wurde erst während der Revolutions- und Koalitionskriege im 18. Jahrhundert von den in Siegen stationierten Soldaten für seinen eigentlichen Zweck genutzt.

Bild: Das Marstallgebäude des Unteren Schlosses mit dem historischen Dachreiter auf einer Fotografie von 1871. (Vorlage: Stadtarchiv Siegen)

Durch den Übergang des Fürstentums Siegen an das Preußische Königreich im Jahr 1815 fiel mit der ehemaligen Fürstenresidenz auch das Marstallgebäude an den preußischen Fiskus. Nach der Schenkung am 3. Oktober 1820 wurden die Räumlichkeiten des Marstallgebäudes vom Stadtmagistrat im Verbund mit der evangelischen Kirchengemeinde für den Schulunterricht unter dem Krönchen genutzt. Der Eintritt zur Ausstellung im KrönchenCenter ist frei, es gelten die coronabedingten Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

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