Corona: Polizei und Ordnungsamt erinnert und kontrolliert – Gastronomie hat ab 23 Uhr geschlossen zu sein

(wS/at) Kreuztal 24.10.2020 | Wie wirSiegen im Bericht vom 23.10.2020 unter dem Titel „Inzidenzwert von 57,8, was heißt das für uns? Neue Regelungen ab Samstag“ angekündigt hat, gilt ab heute bis auf unbekannte Zeit im Kreis Siegen-Wittgenstein die „Gefährdungsstufe 2“. Für diesen Fall sieht das Land NRW klare Regelungen vor, die der Landrat nach enger Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden in einer Allgemeinverfügung nun für das Kreisgebiet angeordnet hat:

Darin ist im Punkt 2 geregelt: „Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr unzulässig“.

Foto: Lars Schneider / wirSiegen.de

Bereits in den frühen Abendstunden haben Polizei und Ordnungsamt in Bars, Kneipen und Restaurants die Betreiber/innen freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass ab 23 Uhr gastronomische Einrichtungen geschlossen werden müssen.

Pünktlich um 23 Uhr führten dann die dafür eingesetzten Mitarbeiter der Ämter ihre Befehle aus und kontrollierten, ob sich auch alle an die Vorschriften zur „Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus“ halten. 

Wie verschiedenste Gastronomiebetreiber/innen und Gäste gegenüber wirSiegen schilderten, herrschen für diese Maßnahmen wenig bis kein Verständnis.

Viele fragen sich:

Macht es den Corona-Viren einen Unterschied ob es 21 Uhr ist oder z.B. 23:30h?

Wo ist der Unterschied ob z.B. um 21 Uhr drei Gäste in einer Kneipe sitzen oder nachts um 01 Uhr?

Sind die Corona-Viren morgens um 06 Uhr wieder weg, weil dann ja wieder geöffnet werden darf?

Fragen über Fragen…..

Wie dem auch sein: Wir wünschen euch allen: Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Siehe Artikel vom 23.10.2020

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