Warum erscheinen Fahndungsfotos oft so spät?

(wS/at) Kreuztal 07.04.2021 |  Warum erscheinen Fahndungsfotos oft so spät?

Nicht selten lauten Kommentare unter Fahndungsaufrufen in Social Media „Hätte man das nicht früher veröffentlichen können? Jetzt ist der Täter doch über alle Berge.“
Gerade die Veröffentlichung von Fahndungsfotos findet oftmals erst einen längeren Zeitraum nach der Tat oder bei Vermisstensuchen erst einige Tage nach dem Verschwinden statt. Auf den ersten Blick macht dies den Eindruck, dass die notwendigen Maßnahmen langsam anlaufen und das Risiko eingegangen wird, dass die gesuchte Person nicht mehr auffindbar ist. Doch hätte man die Öffentlichkeit wirklich nicht früher in die Fahndung einbeziehen können? Meistens lautet die Antwort „ja“ und die Bevölkerung hätte tatsächlich nicht früher zur Unterstützung herangezogen werden können. Warum das so ist, möchten wir hier erläutern.

Wie es zu einer Fahndung über die Öffentlichkeit kommt

Zunächst ein kleiner Exkurs: Wenn die Polizei nach Tatverdächtigen, Vermissten oder auch Zeugen sucht, hat sie hierbei natürlich weitaus mehr Mittel und Wege als die Öffentlichkeit einzubeziehen. Oftmals sind diese Optionen jedoch schnell ausgereizt und die Ermittlungsbehörden sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn ein Tatverdächtiger nicht polizeibekannt ist und auch die Befragung der Opfer und bekannten Zeugen keine konkreten Anzeichen brachte oder wenn ein vermisster Jugendlicher nicht bei Freunden oder Bekannten anzutreffen ist, fehlt es der Polizei zunächst an weiteren Anhaltspunkten.

Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass ein Spaziergänger oder Anwohner eine auffallende Entdeckung gemacht oder eine auffällige Person beim Einsteigen in ein Auto beobachtet hat. Obgleich dies möglicherweise noch eine Erinnerung im Gedächtnis des Zeugen ist, wird natürlich nicht jede ungewöhnliche Beobachtung im Alltag der Polizei gemeldet. Durch einen Aufruf an die Bevölkerung besteht jedoch eine hohe Chance, dass sich solche Beobachter des Geschehens als Zeugen zur Verfügung stellen.

Doch was, wenn ein solcher Aufruf keine Hinweise bringt und es Bildmaterial des Täters gibt? Wenn sich sonst keine weiteren Anhaltspunkte ergeben, können durch eine Veröffentlichung des Bildmaterials nicht nur direkte Zeugen der Tat oder der Tatvorbereitungen mit Informationen zum Tatverdächtigen helfen. Auch Freunde und Bekannte sowie Zufallsbegegnungen des Täters können ihn erkennen und der Polizei nützliche Hinweise auf seine Identität und seinen Aufenthaltsort geben. Umgekehrt ist es gerade so, dass bei Vermisstenfällen eben nur Freunde und Bekannte des Vermissten in der Lage sind, eine Begegnung festzustellen. Hier ermöglicht das Veröffentlichen eines Fotos überhaupt erst, dass auch unbeteiligte Bürger den Gesuchten identifizieren und der Polizei den Aufenthaltsort mitteilen können.

Warum findet eine Öffentlichkeitsfahndung erst als letzter Schritt statt?

Jede konkrete Personenfahndung, insbesondere mit Fahndungsfotos, in der Öffentlichkeit stellt gleichzeitig einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen oder des Vermissten dar. Während ein reiner Zeugenaufruf nur direkte Zeugen erreicht, stoßen auf eine solche Fahndung auch Freunde, Bekannte, Nachbarn und Arbeitskollegen. Gerade bei Fahndungen nach einem Tatverdächtigen hätte dies schwerwiegende Folgen, wenn sich der zunächst Verdächtigte am Ende als unschuldig herausstellt: Obwohl er nur zufällig in der Nähe des Tatorts war und möglicherweise sogar seine Unschuld belegen kann, wird er lange Zeit mit einem Stigma als angeblicher Krimineller leben müssen. Auch bei den Fahndungen nach Vermissten kann es für die Betroffenen dann zu Erklärungsnöten und Problemen im Sozialleben kommen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass zunächst alle anderen möglichen Mittel und Wege versucht wurden, bevor die Öffentlichkeit eingeschalten wird.

Wer ordnet eine Öffentlichkeitsfahndung an?

Eine konkrete Personenfahndung ist aufgrund der schwerwiegenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen grundsätzlich durch ein Gericht anzuordnen. Hierbei muss das Gericht das öffentliche Interesse am Erfolg, zum Beispiel der Festnahme eines Tatverdächtigen, mit den Interessen des Betroffenen abwägen. Hierzu musst zunächst von gesetzlicher Seite eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen und andere Methoden zur Feststellung der Identität oder des Aufenthaltsorts dürfen nicht erfolgsversprechend sein. Auch muss das Gericht feststellen, dass ausreichend Grund zur Annahme besteht, dass das Foto auch wirklich einen Tatverdächtigen zeigt oder die Person muss in den Aufrufen als potentieller Zeuge bezeichnet werden.

Bei Vermisstenfällen muss das Gericht auch darüber entscheiden, ob es ausreichenden Grund zur Annahme gibt, dass eine akute Gefahr besteht und somit der Betroffene selbst mutmaßlich Interesse an der Suche nach ihm hat oder bei Minderjährigen die Interessen von Öffentlichkeit und Erziehungsberechtigten mit den schutzwürdigen Interessen des Minderjährigen vergleichen.

Nur wenn konkret Gefahr im Verzug besteht und keine milderen Mittel, zum Beispiel ausschließlich die Information bestimmter teilöffentlicher Personengruppen wie Bus- und Taxifahrer, in der Lage wären, die Gefahr abzuwenden, darf auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei ohne Anordnung eines Gerichts die Öffentlichkeit einbeziehen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine akut suizidgefährdete Person vermisst wird oder ein Tatverdächtiger einer Entführung gesucht wird und anzunehmen ist, dass das schnelle Auffinden dem Entführungsopfer das Leben retten kann.

Wann sind Fahndungsfotos zu entfernen?

Sämtliche Personenfahndungen mitsamt aller persönlicher Daten wie Name oder Fotos sind spätestens dann zu entfernen und nicht mehr auszustrahlen, wenn der Zweck erfüllt ist: Also ein Tatverdächtiger identifiziert oder eine Vermisste gefunden wurde. Zusätzlich werden Aufrufe auf sozialen Medien von den Ermittlungsbehörden unter Umständen bereits früher entfernt. Aufrufe auf sozialen Medien stellen nämlich einen stärkeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und erfüllen nach wenigen Tagen bereits keinen Zweck mehr, da sie nicht mehr nennenswert verbreitet werden.

Foto: wirSiegen.de

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