Seit gestern keine Maskenpflicht mehr an Kornmarkt und Siegstufen

(wS/Si) Siegen 22.06.2021 | Coronaschutzverordnung geändert: Ende der Maskenpflicht am Kornmarkt und den Siegstufen

Zum 21. Juni 2021 sind weitere Änderungen in der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Hiernach besteht in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (stabile Inzidenz unter 35) die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien nur noch beispielsweise in Warteschlangen, an Verkaufsständen und in Kassenbereichen. Weiterhin kann jedoch jede zuständige Behörde per Anordnung Bereiche festlegen, in denen weiterhin eine Maske getragen werden muss.

Die Stadt Siegen hat sich aufgrund der stabilen Inzidenzlage nun dazu entschlossen, die bestehende Allgemeinverfügung zur Verpflichtung zum Tragen einer Maske in den Bereichen Kornmarkt und Siegstufenanlage mit Wirkung zum Montag, 21. Juni 2021, aufzuheben.

Die Verantwortlichen appellieren in diesem Zuge eindringlich an die Bürgerinnen, trotz der Lockerungen weiterhin verantwortungsvoll zu sein und etwa besonders auf Abstände zu achten. Ordnungsdezernent Arne Fries: „Wir werden die pandemische Lage auf in Zukunft sorgsam beobachten und, sofern erforderlich, auch geeignete Maßnahmen ergreifen!“

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