Zwei Verkehrsunfälle mit Verletzten unter Alkoholeinfluss

(wS/ots) Kreuztal / Burbach  Bei zwei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss sind am Wochenende zwei Personen verletzt worden. Samstag kurz nach Mitternacht (12.06.2021, 01:05 Uhr) befuhr ein 30-jähriger Mann mit seinem PKW die Heesstraße in Kreuztal-Junkernhees in Fahrtrichtung Kreuztal. Hierbei kam er auf der geradlinig verlaufenden Strecke nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort vermutlich ungebremst gegen eine Betonmauer. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Ordnungshüter fest, dass der Fahrer alkoholisiert war. Eine Überprüfung ergab, dass er einen Atemalkoholwert von mehr als 1,3 Promille hatte. Zudem gab er an, eingeschlafen zu sein. Er wurde anschließend mit dem Rettungswagen zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde auch eine Blutentnahme zur Beweissicherung durchgeführt. Nach bisherigen Kenntnisstand dürfte der 30-Jährige nur leichte Verletzungen davongetragen haben. Der Führerschein wurde beschlagnahmt, eine Strafanzeige ist nun die Folge. Es entstand ein Sachschaden von ca. fast 10.000 Euro.

Verunfallter PKW in Kreuztal-Junkernhees. Foto: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

Ein zweiter Unfall unter Alkoholeinfluss ereignete sich am Sonntagnachmittag (13.06.2021) in Burbach auf dem Gelände der ehemaligen Siegerlandkaserne „Zur Eisenkaute“. Dort war ein 37-jähriger PKW-Fahrer beim Linksabbiegen von der Zufahrtstraße zu einem der dortigen Wohnblöcke abgekommen und in einen ab Seitenrand abgestellten Container gefahren. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich der 34-jährige Beifahrer leicht. Bei der Unfallaufnahme entdeckten die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten eine leere Schnapsflasche im Fußraum des PKW. Nach erfolgter Überprüfung des Fahrers war schnell klar, wo der Inhalt der Flasche gelandet war; der 37-Jährige hatte einen Atemalkoholwert von über 2,1 Promille. Der Beifahrer erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen, der Sachschaden wird auf über 15.000 Euro geschätzt. Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Da er im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, wurde ihm der Führerschein nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft belassen. Es wurde allerdings eine vierstellige Sicherheitsleistung erhoben.

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