Vollständige Entlastung der Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen

(wS/Si) Siegen-Wittgenstein 15.03.2022 | CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach: „NRW-Koalition strebt vollständige Entlastung der Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen an“

Zur Zeit wird durchweg viel über die zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die Koalition aus CDU und FDP nutzt nun vorhandene Spielräume, um die vollständige Entlastung für die Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen zu schaffen. In der kommenden Plenarsitzung wird hierzu ein gemeinsamer Antrag eingebracht, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger zu kommen. Die einzige Voraussetzung für die Förderung soll ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept sein.

„Ich freue mich sehr, dass wir durch die intensive und gute Zusammenarbeit von CDU und FDP mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper eine praktikable Lösung finden konnten, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare Wirkung zeigen wird“, informiert die heimische CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach nach der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag. „Insbesondere für Siegen-Wittgenstein ist dies ein enorm relevantes Thema, für das ich mich persönlich in der Vergangenheit in Düsseldorf massiv eingesetzt habe.“

So hat die NRW Koalition bereits am 1. Januar 2020 das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm über 65 Mio. Euro jährlich, bürgerfreundlich ausgestaltet. Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden, haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt.

„Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit haben sich jetzt Spielräume ergeben, die wir nun nutzen können. Wir werden so rasch wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann“, so Fuchs-Dreisbach abschließend.

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