(wS/si) Siegen 11.08.2022 | Bis Freitag, 26. August 2022, können sich Siegener Bürgerinnen und Bürger, die zum Personenkreis von Menschen mit Behinderungen gehören und volljährig
sind, um eine Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat der Stadt Siegen bewerben. Der Rat der Stadt Siegen hatte am 15. Juni 2022 die neuen Richtlinien für den Inklusionsbeirat und die AG Begegnung einstimmig verabschiedet, ebenso wie die Umbenennung des Beirats der Menschen mit Behinderung in Inklusionsbeirat.
Der Beirat will das „Sprachrohr“ sein für rund 18.000 schwerbehinderte Menschen in Siegen. Er berät die städtischen Gremien in den Bereichen der Planung, Erstellung und Änderung öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Vorhaben im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW. Weitere Themen sind zum Beispiel barrierefreies Bauen, Wohnen, Arbeiten, Kultur,
Freizeit, Bildung, Gesundheit, Sport oder Mobilität. Der Inklusionsbeirat der Stadt Siegen besteht aus acht Einzelpersonen und fünf Vertreterinnen und Vertreter aus Organisationen der Behindertenhilfe, Rehabilitation und Teilhabe. Gesucht werden Menschen, die sich mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten für Inklusion in der Stadt Siegen einsetzen möchten. Eine Bewerbung ist nur mit dem Bewerbeformular gültig, dieses findet sich im Flyer zur Beiratswahl. Dieser kann – auch in leichter Sprache mit allen Informationen – auf der städtischen Homepage unter
www.siegen.de/inklusionsbeirat aufgerufen werden. Wichtig ist, dass das ausgefüllte Bewerbungsformular bis zum Stichtag 26. August bei der Stadtverwaltung Siegen, Geschäftsbereich 5, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Weidenauer Str. 211, 57076 Siegen eingereicht wird. Alternativ ist es auch möglich, das Formular mit dem Betreff: „Wahl Inklusionsbeirat Siegen“ an die E-Mail-Adresse m.massenhove@siegen.de zu mailen.
Im Inklusionsbeirat sollen möglichst vielfältige Formen von Behinderungen und chronischen Erkankungen vertreten sein, um die verschiedenen Interessen und Belange der Bürgerinnen und Bürger abzubilden. Deshalb wird gebeten, die Art der Behinderung anzugeben (bei gesetzlicher Vertretung die der zu betreuenden Person). Außerdem sollten Bewerberinnen und Bewerber Interessens- schwerpunkte angeben, dazu können die Vorschläge im Flyer angekreuzt oder die eigene Motivation mitgeteilt werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Foto: Stadt Siegen
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