Projekt „Wisente am Rothaarsteig“ soll beendet werden

(wS/red) Rothaarsteig 29.09.2022 | Land und Kreis stellen fest: Trägerverein kann erforderliche Rahmenbedingungen für Weiterführung nicht schaffen.

Das Projekt „Wisente am Rothaarsteig“ soll beendet werden. Der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. kann die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Weiterführung nicht schaffen.

Zudem ist es nicht möglich, einen Konsens für eine Weiterführung in der Region herzustellen. Zu diesem Ergebnis kommen die beteiligten Naturschutz-, Forst- und Ordnungsbehörden, die über öffentlich-rechtliche Verträge dem Trägerverein bislang die für das Projekt erforderlichen Genehmigungen für die nur als Probephase angelegte Freisetzungsphase erteilt haben.

Da die Voraussetzungen für ein auf Dauer angelegtes Ansiedeln der Wisente nicht gegeben sind, soll das Wisentprojekt jetzt abgewickelt werden – auch weil der Bundesgerichtshof die öffentlichen Dienststellen in die Pflicht genommen hat, den bisherigen Projektverlauf zu bewerten und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

„Die Entscheidung zur Beendigung des Wisentprojektes ist mehr als bedauerlich, aber unabweisbar notwendig und damit unumgänglich“, betonen die Dienststellen des Kreises Siegen-Wittgenstein und des Landes. Ohne Zweifel besitze es bis heute in Siegen-Wittgenstein eine hohe Akzeptanz und trage zur Attraktivität der Region bei. Letztlich sei es dem Verein als Projektträger aber nicht gelungen, die für eine Fortführung des Projektes notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

So hatten Gerichte geurteilt, dass der Verein die notwendigen und geeigneten Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen hat, mit denen das Entstehen von Schäden an den Baumbeständen der klagenden Waldbauern verhindert wird. Der Trägerverein musste aber eingestehen, dass er keine geeigneten Maßnahmen sieht, mit denen das erreicht werden könnte. Daraus müssen jetzt die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, betonen die öffentlichen Dienststellen.

Heute hat der Verein außerdem die Herrenlosigkeit der Herde sowie die Kündigung der bisherigen Vereinbarung erklärt. Weiterhin wurde erklärt, dass der Verein die bisherigen Management-Maßnahmen ab sofort einstellt. Durch diesen rechtlichen Kniff will sich der Verein seiner Verpflichtungen erledigen, die grundlegende Voraussetzung dafür waren, dass der Trägerverein die Tiere seinerzeit überhaupt freisetzen durfte. Der Verein will damit die Verantwortung für die Herde auf die öffentliche Hand überwälzen und zu Lasten der privaten Eigentümer eine Pflicht zur Duldung von Fraßschäden auslösen.

Dieses vertragswidrige Verhalten des Trägervereins werden die Dienststellen des Kreises Siegen-Wittgenstein und des Landes nicht auf sich beruhen lassen. Es wird zu klären sein, ob der Verein mit seiner Herrenlos-Erklärung tatsächlich die angestrebten Rechtsfolgen ausgelöst hat. Vor allem aber muss bei der Entscheidung über den weiteren Verbleib der Tiere den Zweifeln an der bisherigen fachlichen Konzeption des Projektes Rechnung getragen werden: Bereits vor rund einem Jahr, als die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ihr Gutachten zum bisherigen Projektverlauf und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen vorstellte, war deutlich geworden, dass eine mögliche Fortsetzung des Projektes nur mit großen Kraftanstrengungen des Trägervereins möglich sein würde. Die Gutachter definierten klare, von allen Partnern akzeptierte Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssten, um über eine Fortsetzung des Projekts nachdenken zu können.

Erste Forderung der Gutachter: die Zahl der freigesetzten Tiere soll auf maximal 25 begrenzt werden. Allein diese Begrenzung mache dauerhaft ein intensives und sehr professionelles Projektmanagement erforderlich, zu dem der Verein Wisent-Welt-Wittgenstein nach Auffassung der Gutachter angesichts der Defizite in der Vergangenheit nicht in der Lage sei. Ein neuer Projektträger ist bislang aber nicht gefunden worden, stellen die öffentlichen Dienststellen fest. Die vom Verein im Frühsommer verkündete „Wisent-Allianz“ sei inhaltlich und fachlich nicht unterfüttert.

Als weitere Voraussetzung hatten die Gutachter eine solide finanzielle Ausstattung des Projektes in einer Größenordnung von mindestens 500.000 Euro pro Jahr genannt. Auch hier ist nach wie vor völlig unklar, wie diese aufgebracht werden sollen.

Letztlich hatten die Gutachter darauf hingewiesen, dass ein solches Projekt auf einen Konsens angewiesen ist, der über die Kreisgrenzen hinweg reicht. Angesichts der seit vielen Jahren und weiterhin unvermindert andauernden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts ist trotz aller Vermittlungsversuche der früheren Ministerinnen und Minister und der Landräte eine Befriedung dieser Konflikte ebenso wenig erreichbar, wie ein Einvernehmen und eine ausreichende Akzeptanz für eine Fortführung des Projektes.

Das privat initiierte und getragene Wisent-Projekt, wurde seit den ersten Überlegungen im Jahr 2007 auch vom Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein und von den Dienststellen der Kreisverwaltung befürwortet und – auch finanziell – unterstützt und begleitet. So hat der Kreis Siegen-Wittgenstein das Projekt in seinen Anfängen mit finanziellen Zuwendungen von insgesamt über 350.000 Euro gefördert. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat den Trägerverein mit Zuwendungen für das Projekt in einer Gesamthöhe von rund 3 Millionen Euro unterstützt.

Doch seit der Freisetzung der zunächst in einem Eingewöhnungs- und Auswilderungsgehege gehaltenen Wisentherde im Jahr 2013 war das Projekt trotz aller Begeisterung und Anerkennung auch mehr und mehr in die Kritik geraten, weil die Tiere durch das Abschälen von Baumrinde in Buchenbeständen, insbesondere im Hochsauerlandkreis, erhebliche Schäden verursachten. Diese Schäden wurden aus einem eigens dazu eingerichteten Schadenfonds ausgeglichen, der überwiegend vom Land und dem Kreis Siegen-Wittgenstein gespeist wurde. Doch die Sorge der Waldbesitzer war, dass es mittel- und langfristig zu erheblichen – auch wirtschaftlichen – Schäden an den Forstbeständen kommen könnte, die sie nicht hinnehmen wollten. Seit vielen Jahren sind diese Schäden Anlass für Streitigkeiten vor den Zivilgerichten gewesen. Letztlich haben die Gerichte den Waldbesitzern Recht gegeben und den Verein verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, das Entstehen weiterer Schäden zu vermeiden. Aber genau diese geeigneten Maßnahmen konnten vom Trägerverein bis heute weder identifiziert noch umgesetzt werden.

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof auch die öffentlichen Institutionen in die Pflicht genommen, indem er deutlich machte, dass die derzeit laufende „Freisetzungsphase“ auch wie eine „Testphase“ zu verstehen sei, die aber nur von begrenzter Dauer sein dürfe. Es sei den Waldeigentümern nicht zuzumuten, die Schäden über längere Zeit hinzunehmen, sondern es sei auch erforderlich, dass die öffentlichen Stellen zu gegebener Zeit eine Bewertung der im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse vornehmen und über den weiteren Fortgang des Projektes entscheiden.

Die Grundlage für diese Bewertung liegt mit dem Gutachten der Tierärztlichen Hochschule nunmehr seit rund einem Jahr vor und die daraus abgeleiteten und vom Trägerverein zu erfüllenden Anforderungen sind seit geraumer Zeit klar definiert. In einer gemeinsamen Bewertung haben die beteiligten Dienststellen von Land und Kreis festgestellt, dass der Trägerverein die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht herstellen kann, sodass eine Beendigung des Projektes die einzig verbleibende Konsequenz ist.

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