(wS/ba) Kreuztal 21.11.2022 | Die Bezirksregierung Arnsberg hat das „vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ernsdorfer Bruch“ in Kreuztal jetzt abgeschlossen.
In der vergangenen Woche übergab Louisa Wyneken, zuständige Dezernentin für Bodenordnung und Ländliche Entwicklung bei der Bezirksregierung, die Schlussfeststellung dem Vorstandsvorsitzenden der „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ernsdorfer Bruch“, Martin Werner. Damit ist das Flurbereinigungsverfahren Ernsdorfer Bruch offiziell beendet. Das Flurbereinigungsverfahren führten Bezirksregierung und Vorstand der „Teilnehmergemeinschaft“ durch.
Im Jahr 2015 wurde das Verfahren eingeleitet. Anstoß zu diesem reinen Waldverfahren gab 2014 das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein.
Im Vergleich zu den „üblichen“ Flurbereinigungsverfahren ist das Projekt „Ernsdorfer Bruch“ mit seinen rund 130 ha Fläche und 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr überschaubar.
Der überwiegende Teil des Verfahrensgebietes umfasst Flächen der Waldgenossenschaft Kreuztal, die das Flurbereinigungsverfahren maßgeblich mit unterstützte.
Neuordnung mit Natur- und Landschaftsentwicklungsmaßnahmen
Das Ziel der Flurbereinigung war es, insbesondere die forstwirtschaftlichen Verhältnisse durch Flächentausch, Arrondierung von Waldflächen und Erschließung der Grundstücke zu verbessern – begleitet von Natur- und Landschaftsentwicklungsmaßnahmen.
Ein besonderer Neuordnungsbedarf im Flurbereinigungsgebiet umfasst einen Bereich von circa 30 ha Gemengelage mit klein- und kleinststrukturiertem, zersplitterten Privatbesitz. Die Grundstücke sind ungünstig geformt und teilweise nicht erschlossen. Das Gebiet ist umschlossen von Flächen der Waldgenossenschaft Kreuztal. Alle vorhandenen Wege liegen im Eigentum der Waldgenossenschaft. Das Gebiet ist geprägt von Fichtenbeständen, weist aber durchaus unterschiedliche Waldbestände sowie ökologisch sensible Feuchtgebiete auf. Insgesamt liegen in dem Gebiet außerdem sieben Hütten, welche der Wochenenderholung dienen.
Die Bezirksregierung hat die Grundstücke zu größeren forstwirtschaftlichen Einheiten zusammengelegt, zersplitterter Grundbesitz beseitigt und die Hüttengrundstücke zweckmäßig neugestaltet. Alle Grundstücke wurden an Wegen angeschlossen.
Zur Erschließung wurden 1,2 km an Wegen ausgebaut. Um Natur und Landschaft zu entwickeln, erfolgt bei circa 2,6 ha Fichtenwald ein Waldumbau zu Erlenbruchwald und in vorhandenem Erlenwald wird auf einer Fläche von circa 0,7 ha die Fichtennaturverjüngung beseitigt. Durch diese Maßnahmen wird das Quellbachsystem in diesem Gebiet ökologisch optimiert und seiner natürlichen Entwicklung überlassen.
Außerdem wurde eine zweireihige Hecke mit einheimischen, überwiegend bewehrten Sträuchern mit Fruchtbildung als Vogel- und Kleinsäugernährgehölz mit Nist- und Rückzugsmöglichkeit auf einer Länge von circa 50 m angepflanzt. Als Landschaftsentwicklungsmaßnahmen wurden mehrere Rück- oder Umbaumaßnahmen an verschiedenen Quellbächen, wie das Beseitigen von Rohrdurchlässen und das Anlegen von Furten, durchgeführt.
Förderung durch Land, Bund und EU
Die Kosten des Flurbereinigungsverfahrens, insbesondere für Baumaßnahmen, Vermessung und Natur und Landschaft beliefen sich auf rund 72.000 Euro und werden zu 70 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich mit dem Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent an der Flurbereinigung.