„Kultur und Schule“ NRW: Fördergelder für experimentelle Projekte

(wS/si) Siegen 02.03.2023 | Auch in diesem Jahr können Kitas und Schulen der Universitätsstadt Siegen wieder
gemeinsam mit ihren künstlerischen Projektpartnerinnen und -partnern Anträge stellen
und sich somit für das kommende Schuljahr für das Landesprojekt „Kultur und Schule“
bewerben. Projektvorschläge können noch bis Freitag, 31. März 2023, bei der
Stadtverwaltung eingereicht werden. Voraussichtlich im April entscheidet eine Fachjury
darüber, welche Anträge mit einer Förderungsempfehlung an die Bezirksregierung
Arnsberg weitergeleitet werden.

Mit dem Förderprogramm „Kultur und Schule“ unterstützt das Land NRW die
künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen und Kindertagesstätten. Derzeit werden im
Stadtgebiet und in den umliegenden Kommunen rund 30 Projekte mit Hilfe der
Landesfördergelder durchgeführt. Für das Schuljahr 2023/2024 möchte Ina Brandes,
NRW-Ministerin für Kultur und Wissenschaft, „insbesondere neuen und experimentellen
Ideen“ eine Chance geben.

Kunstpatinnen und Kunstpaten dürfen erstmals die Projekte der jeweiligen Schulen und
Kitas länger als zwei Jahre in Folge begleiten. Die Einrichtungen sind demnach nicht mehr
dazu verpflichtet, ihre Ideen nach Ablauf der zwei Jahre mit neuen Künstlerinnen und
Künstler zu entwickeln. Ein stetiger Wechsel der Projektpatinnen und -paten ist dennoch
weiterhin erstrebenswert.

Schulen und Kitas im Stadtgebiet Siegen senden ihre Projektanträge an: Stadt Siegen,
KulturSiegen, Eike Jungheim, Markt 2, 57072 Siegen oder per E-Mail an
e.jungheim@siegen.de. Weitere Informationen zum NRW-Landesprogramm „Kultur und
Schule“ sowie das Formular für den Projektantrag sind im Internet unter
www.kulturundschule.de sowie unter
www.mkm.nrw/kultur/foerderprogramm/landesprogramm-kultur-und-schule zu finden.

Fördergelder für Kunstprojekte: Noch bis zum 31. März 2023 können sich Schulen und Kitas bei der Universitätsstadt Siegen bewerben. (Foto: Stadt Siegen)

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