Baumaßnahmen mit Rücksicht auf die Tierwelt – Untere Naturschutzbehörde des Kreises bietet Infos und Beratung

(wS/si) Siegen 07.05.2024 | Haus und Garten sind oft Lebensraum für wildlebende Tiere. Vor allem Fledermäuse und Vögel finden in Dachstühlen oder an Fassaden geeignete Plätze zum Brüten und zur Jungenaufzucht. Diese Tiere sind an die Nähe des Menschen gewöhnt und auf Gebäude als Ersatz für ihre natürlichen Lebensräume angewiesen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten gehen oft viele der für die Tiere zugänglichen Nischen und Brutplätze verloren. Die Nester von Mehlschwalben zum Beispiel, konnte man früher an vielen Hauswänden sehen – heute sind sie sehr selten geworden.

Vögel und Fledermäuse stehen unter besonderem Schutz – das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. Jegliche Eingriffe in ihre Lebensräume stellen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar.

Bei notwendigen Bau- und Sanierungsarbeiten ist es ratsam, eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Tiere nicht gestört, verletzt oder getötet werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein bietet neben einer individuellen Beratung auch Fördermöglichkeiten für die Anbringung von Nisthilfen an. So können beispielsweise spezielle Kunstnester für Schwalben oder Fledermauskästen zusätzliche Lebensräume bieten.

Hauseigentümer und Unternehmen, die Bau- und Sanierungsarbeiten durchführen, werden gebeten, sich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde zu wenden, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt zu ergreifen. Für Informationen zum Artenschutz und zu aktuellen Fördermöglichkeiten können Interessierte sich bei der Unteren Naturschutzbehörde Siegen-Wittgenstein unter unb@siegen-wittgenstein.de wenden.

Foto: Schwalbennest/Fledermäuse

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