(wS/si) Siegen 24.05.2024 | Ehrenamtlich Aktive leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Förderung verschiedenster Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Neben dem beruflichen und behördlichen Naturschutz ist das ehrenamtliche Engagement eine der wichtigsten Säulen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt. Privatpersonen und Vereine können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein eine Förderung beantragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) Zuwendungen für Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig sichern.
Der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein werden hierfür über die Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig finanzielle Mittel in jährlich unterschiedlicher Höhe zur Verfügung gestellt. Über die Förderrichtlinie können sowohl ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden als auch entstehende Materialkosten anteilig bezuschusst werden.
Einen Antrag stellen können alle ehrenamtlich Aktiven, egal, ob sie in einem Verein tätig sind, oder als Einzelperson. Antragsteller können neben Privatpersonen also unter anderem auch Heimatvereine, Fischerei- und Naturschutzverbände, Waldgenossenschaften, Religionsgemeinschaften, Jagdgenossenschaften oder Hegeringe sein.
Sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, orientiert sich die Vergabe an dem ökologischen Wert der Maßnahme und an den angemeldeten Bedarfen der Verbände, Vereine und Gruppen. Das bedeutet auch: Je früher ein Antrag im Jahr bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeht, umso wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung des Antragstellers bei der Mittelvergabe. Für das Jahr 2023 stehen noch Fördermittel zur Verfügung.
In der Vergangenheit wurden über dieses Förderprogramm verschiedenste ehrenamtliche Aktivitäten unterstützt, wie z.B.: Maßnahmen zur Umsetzung von rechtskräftigen Landschaftsplänen, die Betreuung von Amphibienschutzeinrichtungen, die Wiedereröffnung und Sicherung von Stollenmundlöchern als Winterlebensraum für Fledermäuse, Entbuschungsmaßnahmen in Schutzgebieten, die Mahd von orchideenreichen Feuchtgebieten, die Anpflanzung und Pflege von Hecken, Obstwiesen und Gehölzen, die Anbringung und Betreuung von Nistkästen, das Freischneiden von Felswänden oder die Entschlammung von Artenschutzgewässern.
Die Anträge auf Förderung können formlos bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises per Mail an unb@siegen-wittgenstein.de eingereicht werden. Bei Fragen, z.B. ob bestimmte Maßnahmen die Fördervoraussetzungen erfüllen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde telefonisch unter 0271/333-1821 und 0271/333-1839 zur Verfügung.