(wS/spd) Netphen 26.06.2024 | Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, für die Ratssitzung am 27.06.2024 den Tagesordnungspunkt „Verabschiedung einer Resolution (siehe Anlage) des Rates der Stadt Netphen zur Einführung einer landesgesetzlichen Messzahlenanpassung bei der Grundsteuerreform“ aufzunehmen. Ziel ist es, den NRW-Landtag zur zeitnahen Verabschiedung einer entsprechenden Regelung zu bewegen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten soll. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass keine einseitige Belastung zugunsten von Wohngrundstücken entsteht.
Resolution zur Einführung einer landesgesetzlichen Messzahlenanpassung bei der Grundsteuerreform
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Netphen beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Bürgermeister, diese an den Landtag NRW und die heimischen Landtagsabgeordneten zu übermitteln:
„Der Rat der Stadt Netphen fordert den Landtag NRW auf, eine landesgesetzliche Messzahlenanpassung bei der Grundsteuerreform so rechtzeitig zu beschließen, dass sie mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 in Kraft treten kann. Die Messzahlenanpassung soll zu einer verfassungskonformen Regelung führen, bei der es zu keiner Lastenverschiebung zu Ungunsten der Wohngrundstücke kommt.“
Begründung:
Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die geplante Grundsteuerreform ab 01.01.2025 zu einer signifikanten Belastungsverschiebung von Gewerbe- auf Wohngrundstücke führen könnte. Eine Lösung durch differenzierte Hebesätze auf kommunaler Ebene birgt rechtliche und technische Risiken:
Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Zuständigkeit der Kommunen zur Festlegung differenzierter Hebesätze.
Hohe Verwaltungskosten und technische Herausforderungen bei der Umsetzung.
Jährlich erneute Begründungs- und Anpassungserfordernisse der Hebesätze könnten zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Die SPD-Fraktion fordert daher eine rechtssichere und rechtzeitig umsetzbare Reform durch eine landesgesetzliche Messzahlenanpassung. Dieser Lösungsvorschlag wurde bereits vor zwei Jahren von kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht, bisher jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion beruft sich auf Musterwerte der Finanzverwaltung NRW, die eine bevorstehende Ungleichbehandlung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken ab 01.01.2025 verdeutlichen. Diese Entwicklung muss durch eine rechtliche und politische Kurskorrektur verhindert werden.
Die SPD-Fraktion bittet um breite Zustimmung zu dieser Resolution im Rat von Netphen.