Bad Neuenahr-Ahrweiler: Eltern in ihrer Wohnung erstochen – 26-jähriger Sohn in Untersuchungshaft

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(wS/sta) Koblenz – Ahrweiler 21.08.2026 | Nach dem gewaltsamen Tod eines Ehepaares in Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den 26-jährigen Sohn der beiden Opfer Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in zwei Fällen erlassen. Der junge Mann lebte mit seinen Eltern in der gemeinsamen Wohnung und soll sie am 19. August 2026 durch Messerstiche vorsätzlich getötet haben.

Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, hatte der Beschuldigte gegen 4.00 Uhr morgens selbst über den Notruf die Polizei verständigt. Dabei gab er an, seine Mutter sei durch Messerstiche verletzt worden, sein Vater „schlafe“. Die kurz darauf eingetroffenen Polizeibeamten fanden den 55-jährigen Mann und seine 52-jährige Ehefrau leblos in der Wohnung vor. Beide wiesen erhebliche Stich- und Schnittverletzungen auf. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarben beide noch vor Ort.

Eine gerichtlich angeordnete Obduktion bestätigte die Todesursache: Beide Opfer starben an dem durch multiple Stich- und Schnittverletzungen verursachten Blutverlust.

Auch der 26-Jährige selbst wies Stichverletzungen im Bauchbereich auf, war jedoch ansprechbar. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die Ermittler stellten im weiteren Verlauf fest, dass sich die bisherigen Angaben des Beschuldigten zum Tatgeschehen nicht mit dem objektiven Spurenbild in Einklang bringen lassen. Vielmehr ergab sich im Zuge der Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den Sohn. Hinweise auf weitere Tatbeteiligte gibt es laut Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

Am 21. August wurde dem Beschuldigten noch im Krankenhaus die vorläufige Festnahme erklärt. Anschließend erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in zwei Fällen. Bei der gerichtlichen Anhörung machte der 26-Jährige von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.

Die Ermittlungen dauern an. Weitere Einzelheiten zum Inhalt der bisherigen Angaben des Beschuldigten, zur Spurenlage und zum Stand der Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht mit.

Hinweis der Redaktion: Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Er dient der Sicherung des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet nicht, dass der Tatnachweis bereits erbracht ist. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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