(wS/ots) Olpe 22.12.2021 | Der Polizei in Olpe wurde bekannt, dass für Dienstag, 21.12.2021, gegen 18 Uhr, über soziale Medien zu einer Zusammenkunft in der Innenstadt von Olpe aufgerufen wurde. Thematisch konnten die Inhalte Corona-Kritikern unterschiedlicher Ausrichtung zugeordnet werden. Eine öffentliche Versammlung war jedoch nicht angemeldet worden.
Da es im Tagesverlauf darüber hinaus zur Ankündigung der Teilnahme von Rechtsextremisten kam, waren sowohl Auseinandersetzungen innerhalb der Versammlungen als auch Gegenproteste nicht auszuschließen, sodass die Polizei von einer Gefährdungssituation – sowohl für die Teilnehmer der Versammlung als auch für Unbeteiligte – ausgehen musste.
Verschärft wurde die Gefahrenlage dabei dadurch, dass sich der Veranstalter bzw. Leiter der Versammlung trotz entsprechender Ansprachen vor Ort nicht zu erkennen gab und somit keine Absprachen zur Reduzierung der Gefahrenlage möglich waren. Vor diesem Hintergrund musste die Polizei vor Ort Maßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung aller Beteiligten sowie unbeteiligter Dritter, wie etwa Passanten und Fußgängern, die die letzten Weihnachtseinkäufe erledigen wollten, abzuwehren.
Wie im Internet zuvor verabredet, versammelten sich Personen zunächst am Rathaus und ab ca. 18 Uhr auf dem Marktplatz, von wo sie einen Aufzug begannen. Trotz einer entsprechenden Strafvorschrift im Versammlungsgesetz fand damit eine nicht angemeldete Versammlung statt, weshalb durch die Polizei als Strafverfolgungsbehörde ein Strafverfahren gegen den noch nicht ermittelten Veranstalter bzw. unerkannten Leiter eingeleitet werden musste. Von den Versammlungsteilnehmer wurden die Personalien festgestellt, da sie im Hinblick auf die Ermittlung des Veranstalters bzw. Leiters als Zeugen in Betracht kommen.
Anschließend löste sich die Versammlung auf.
Herr Landrat Theo Melcher weist als Leiter der Kreispolizeibehörde an diesem Beispielfall noch einmal auf Folgendes hin:
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und jeder und jedem steht es frei, die eigene Meinung kundzutun – selbstverständlich auch gemeinsam mit anderen.
Dabei müssen allerdings die Vorgaben des Versammlungsgesetzes beachtet werden. Das gilt auch für Schweigemärsche oder sogenannte Spaziergänge, wenn die Teilnehmenden damit eine kollektive Meinung kundtun wollen.
Das Versammlungsgesetz schreibt vor: Die Absicht, eine Versammlung unter freiem Himmel durchzuführen, ist mindestens 48 Stunden vorab bei der Versammlungsbehörde anzumelden.
Das ist keine Schikane, sondern dient der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger: Die Behörde kann sich so auf die Versammlung vorbereiten und Absprachen mit den Veranstaltenden treffen, damit gemeinsam für eine sichere Durchführung der Versammlung gesorgt werden kann.
Die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anmeldung stellt für den Veranstalter oder Leiter eine Straftat dar, zu deren Verfolgung die Polizei gesetzlich verpflichtet ist! Teilnehmer sind als Zeugen in dem Strafverfahren anzusehen.
Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Versammlungen zu schützen – ganz gleich, welche Meinung dort vertreten wird.
Die Polizei ist aber ebenso verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Versammlung keine negativen Folgen zum Beispiel für Unbeteiligte oder die Sicherheit des Straßenverkehrs hat. Deshalb: Wenn Sie eine Versammlung planen, melden Sie diese in jedem Fall an.
Ein entsprechendes Formular kann auf der Seite der KPB Olpe im Internet abgerufen werden:
https://olpe.polizei.nrw/sites/default/files/202112/Versammlungsanmeldung%202021.pdf
Fotos: Andreas Trojak / wirSiegen.de