(wS/bvs) Siegen 10.05.2025 | In der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Siegen fand kürzlich die Gründungsversammlung der Stadtschulpflegschaft Siegen statt. Eingeladen zur Gründung waren die Schulpflegschaften aller allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Siegen. Insgesamt zehn Schulen der Schulformen Grundschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule und Gesamtschule folgten der Einladung auf den Giersberg. Bereits zur Gründung repräsentierten die teilnehmenden Pflegschaften damit über die Hälfte der Schülerschaft der städtischen Schulen.
Neben einer Aussprache über aktuelle Themen der Siegener Schulentwicklung standen die Verabschiedung der Satzung und die Wahl eines Vorstandes im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das zukünftige „Zusammenwirken der Schulpflegschaften“, wie es im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens genannt und verankert ist, wurde gemeinsam mit der Satzung und der Gründung der Stadtschulpflegschaft Siegen einstimmig beschlossen.
Anschließend wurden Sarah Kartal zur Vorsitzenden, Nora Birlenbach-Saho und Florian Steinleitner zu stellvertretenden Vorsitzenden sowie Frank Schneider, Ralf Knocke, Dr. Kristin Baumann, Sabine Reinschmidt und Sven Pitzer zu Beisitzern gewählt. Damit sind im Vorstand Pflegschaften alle Schulformen, die an der Gründung teilgenommen haben vertreten.
Sarah Kartal bedankte sich nach der Wahl für das Vertrauen und stellte klar: „Die Stadtschulpflegschaft Siegen möchte die Sicht der Eltern auf Schulthemen in der Stadt einbringen und sich als Gesprächspartner anbieten. Wir werden dazu Kontakt mit den wichtigen Akteuren aufnehmen und auf Anliegen hinweisen, die für uns und damit für die Schülerinnen und Schüler wichtig sind. Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch und über die Tatsache, dass die unterschiedlichen Schulformen heute zusammengefunden haben.“
Die Stadtschulpflegschaft Siegen wird sich überregional der Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen (LEK NRW) anschließen. Die LEK NRW ist als Dachorganisation der landesweite Zusammenschluss der Stadt- und Kreisschulpflegschaften und bündelt die Themen der Elternschaft schulformübergreifend gegenüber den Landesgremien. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet insbesondere § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW. Danach können Schulpflegschaften auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Von links nach rechts: Sabine Reinschmidt, Florian Steinleitner, Dr. Kristin Baumann, Sarah Kartal, Sven Pitzer, Nora Birlenbach-Saho, Frank Schneider
Foto: Tobias Pitzer